Verbraucherschutzminister Peter Hauk möchte das erfolgreiche Modell der Lebensmittelkontrolle auf die Tierschutzkontrolle übertragen.
„Das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL) hat sich als wichtiger und verlässlicher Partner der Verwaltung im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung etabliert. Das derzeit zwölfköpfige, interdisziplinär zusammengesetzte Team unterstützt seit fünf Jahren erfolgreich die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk. Dieses Erfolgsmodell solle nun auch auf die Tierschutzkontrolle übertragen werden, indem Aufgaben der Tierschutzüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen gebündelt werden. Dazu wird die Stabsstelle Tiergesundheit und Verbraucherschutz um das Sachgebiet „Tierschutz“ erweitert. „Die erweiterte Stabsstelle soll die für den Tierschutz zuständigen unteren Verwaltungsbehörden zum Beispiel bei der Überwachung ‚großer‘ Betriebe oder von Betrieben, deren Überwachung spezielles, vertieftes Fachwissen erfordert, unterstützen. Auch bei besonderen Schwerpunktkontrollen soll sie als Ansprechpartner zur Verfügung stehen“, sagte Hauk.
Überregionaler Blick auf die Sachverhalte
Die Bearbeitung von Projekten ermöglicht es dem LKL, zu bestimmten Fragestellungen standardisierte Daten für ganz Baden-Württemberg zu erheben und so einen überregionalen Blick auf die Sachverhalte zu erlangen. Das LKL hat sich in den vergangenen Jahren unter anderem auf die vertiefte Überprüfung der Rückverfolgbarkeitssysteme der Lebensmittelunternehmen spezialisiert. Rückverfolgbarkeitssysteme dienen unter anderem dazu, im Falle der Feststellung nicht sicherer Lebensmittel diese schnell und möglichst vollständig vom Markt zu nehmen und dadurch die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Aber mit diesen Systemen können auch Produktauslobungen, zum Beispiel hinsichtlich regionaler Lebensmittel, auf Plausibilität überprüft werden. „Das Expertenwissen des LKL und die überregional angelegte Tätigkeit trägt erheblich dazu bei, amtliche Kontrollen besser und einheitlicher durchzuführen“, sagte Minister Hauk.
Darüber hinaus wurden Projekte in Unternehmen durchgeführt, die Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien und Lebensmittel herstellen und bearbeiten. Bei den kontrollierten Lebensmittelbetrieben hat das LKL Brauereien, Großküchen, Cateringbetriebe sowie Unternehmen, die Produkte mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ herstellen und vertreiben, kontrolliert. Das LKL ist deutschlandweit mit den Kontrolleinheiten der anderen Länder vernetzt. Durch den Austausch von Erfahrungen und die Bearbeitung gemeinsamer Themenfelder soll die Zusammenarbeit der bestehenden Einheiten auch der anderen Bundesländer gefördert und so die Überwachungstätigkeit letztendlich bundesweit optimiert werden. So fließen die Ergebnisse der Kontrollen von Großbäckereien und Brauereien in Baden-Württemberg bereits in diese länderübergreifenden Projekte mit ein.
Kontaktstelle für Baden-Württemberg
Beim LKL befinden sich zudem die Landeskontaktstellen der europaweiten Informationssysteme Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) und Administration Assistance and Cooperation System (AAC). Über das Schnellwarnsystem RASFF werden zwischen den Behörden von Ländern der Europäischen Union Meldungen im Bereich Lebensmittel und Futtermittel ausgetauscht, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Bei geringen Verstößen reicht es oftmals, die Ware aus dem Verkauf zu nehmen. Handelt es sich dagegen um besonders ernste Gefahren, so erfolgt eine Warnung bzw. Information der Verbraucher über das Portal lebensmittelwarnung.de. Das Informationssystem AAC dient dem Austausch von Informationen zum Lebensmittelbetrug und allgemeinen Amtshilfeersuchen. Durch die Betreuung der Landeskontaktstelle wird das LKL immer über aktuelle Themen auf dem Laufenden gehalten und stellt die schnelle Informationsweitergabe an die Überwachungsbehörden sicher.
Das interdisziplinäre Team besteht aktuell aus zwei Lebensmittelchemikern, drei Lebensmitteltechnologen, zwei Lebensmittelkontrolleuren, einer Juristin, einer Agrarwissenschaftlerin, einer Agrarbiologin und einer Assistenzkraft unter der Leitung eines Amtstierarztes. Die Stabstelle „Tiergesundheit und Verbraucherschutz“ ist am Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt. Bislang nimmt die Stabstelle überwiegend Aufgaben im Bereich Tiergesundheit und Tierarzneimittelüberwachung wahr. Das vorgesehene neue Sachgebiet „Tierschutz“ soll zunächst mit zwei Amtstierärzten ausgestattet werden.