Nach aktuellem Kenntnisstand sind nach menschlichem Ermessen keine vom Erpresser vergifteten Lebensmittel im Umlauf. Insofern kann in Abstimmung mit der Polizei Entwarnung gegeben werden.
„Dem professionellen Vorgehen der Ermittlungsbehörden und der Aufmerksamkeit der Verbraucher ist es zu verdanken, dass der Fall des Lebensmittelerpressers aus dem Landkreis Tübingen ein rasches Ende fand. Nach allem, was wir derzeit wissen, sind nach menschlichem Ermessen keine vom Erpresser vergifteten Lebensmittel im Umlauf. Insofern geben wir heute in Abstimmung mit der Polizei Entwarnung“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Die Sicherheit von Lebensmitteln ist ein hohes Gut. Sie setzt auch ein verantwortungsvolles Verhalten der Verbraucher voraus. Unabhängig vom aktuellen Erpressungsfall sollte man immer dann aufmerksam sein, wenn Lebensmittelverpackungen beschädigt sind oder die darin verpackten Produkte hinsichtlich Farbe, Konsistenz, Geruch oder Geschmack auffällig erscheinen. Dabei geht es nicht nur um mögliche kriminelle Hintergründe, sondern auch um einen etwaigen Verderb der Produkte“, erklärte Minister Hauk. Im Zweifelsfall sei auf einen Verzehr der Produkte zu verzichten. Bei Fragen stünden das Ladenpersonal in den Geschäften und auch die Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen zur Verfügung.
Das Polizeipräsidium Konstanz teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das eingerichtete Zeugenhinweis- und Informationstelefon am Dienstag, den 3. Oktober 2017, 08.00 Uhr, eingestellt wird.