Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss Reutlingen an den Maßnahmen zur Luftreinhaltung festhalten, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU im Jahr 2020 einzuhalten. Eines Fahrverbots bedarf es allerdings nicht.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Luftreinhalteplan für Reutlingen hat nach den Worten von Landesverkehrsminister Winfried Hermann für Rechtssicherheit gesorgt. „Es ist klar, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft gilt. Daran muss auch das Land seine weiteren Schritte in der Luftreinhaltung ausrichten. Insofern hat das Revisionsverfahren Klarheit geschaffen und Grenzwertdebatten beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat zugleich klargemacht, dass auf Verkehrsverbote verzichtet werden kann, wenn es eine Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage gibt, dass der Grenzwert in Kürze eingehalten wird“, sagte Minister Winfried Hermann nach Verkündung der Entscheidung der höchsten Verwaltungsrichter.
Bezogen auf Reutlingen wird nach einem aktuellen Gutachten aufgrund zahlreicher vom Land und von der Stadt ergriffener Maßnahmen der EU-Grenzwert im Jahr 2020 in Reutlingen auch ohne Verkehrsverbote eingehalten werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Verkehrsreduzierung, ein LKW-Durchfahrtsverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen und eine temporäre Fahrspurreduzierung.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung zeigen Wirkung
Der Minister betonte: „Unsere Luftreinhaltepolitik in Baden-Württemberg ist erfolgreich und unsere Maßnahmen, wie beispielsweise die VVS-Tarifzonenreform in der Region Stuttgart, der BW-Tarif für eine preiswerte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs über Verbundgrenzen hinweg, die Einrichtung von Busspuren, die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie in Stuttgart das Aufstellen von Filtersäulen und die Verkehrsverbote für Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeuge, zeigen ihre Wirkung. Während in Baden-Württemberg im Jahr 2018 noch in 14 Städten die Grenzwerte für NO2 überschritten wurden, war dies im Jahr 2019 nur noch in vier Städten der Fall. Mit dieser Minderungsrate liegen wir weit über dem Bundesdurchschnitt. Auf diesen Erfolgen werden wir uns jedoch nicht ausruhen. Wir halten an unserer bisherigen erfolgreichen Linie fest und gehen davon aus, dass im Jahr 2020 durch Flottenmodernisierung und Nachrüstung flächendeckend im Land sämtliche Luftqualitäts-Grenzwerte eingehalten werden.“