Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Mittwoch, 10. Mai 2023, erklärt das Innenministerium auf Sprecherebene:
„Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“