Bayern und Baden-Württemberg haben eine Vereinbarung für eine enge Zusammenarbeit bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle unterzeichnet. Ziel ist ein länderübergreifendes Sicherungsnetz mit nahen Entsorgungswegen, bei dem beide Länder ihre Standortvorteile zum gegenseitigen Nutzen einbringen.
Bayern und Baden-Württemberg haben eine politische Rahmenvereinbarung über eine strategische Partnerschaft zur gegenseitigen Unterstützung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle unterzeichnet. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Umweltminister Franz Untersteller betonten dazu heute gemeinsam: „Wirtschaft und Gesundheitswesen beider Länder brauchen eine umweltverträgliche Entsorgung auf hohem Sicherheitsniveau mit sachgerechten Entsorgungskosten. Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit in allen Bereichen. Durch die aktuelle Vereinbarung wird die Kooperation beider Länder vertieft und langfristig angelegt."
Länderübergreifendes Sicherungsnetz mit nahen Entsorgungswegen
Ziel der strategischen Partnerschaft ist ein länderübergreifendes Sicherungsnetz mit nahen Entsorgungswegen, bei dem beide Länder ihre Standortvorteile zum gegenseitigen Nutzen einbringen:
- In Bayern betreibt die Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) als Trägerin der Sonderabfallentsorgung in Bayern eine der leistungsfähigsten Sonderabfallverbrennungsanlagen in Europa. Gemeinsam mit der Abfallverwertung Augsburg (AVA) besteht darüber hinaus ein leistungsfähiger Anlagenverbund zur Entsorgung spezieller Abfälle aus dem Gesundheitswesen.
- In Baden-Württemberg betreiben die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS) und die zum Konzern gehörende Umwelt Entsorgung und Verwertung GmbH (UEV) an den Standorten Heilbronn und Bad Friedrichshall eine Untertagedeponie und eine Untertageverwertung. SWS und UEV wollen nun eine neue langfristige Untertagedeponie in Heilbronn planen. Wenn sie alle Anforderungen der Genehmigungsbehörden erfüllt, könnte sie 2029 fertig sein und wäre auf 30 Jahre Betriebsdauer angelegt.
Enge Zusammenarbeit mit Bayern
Bereits seit Jahren besteht bei der Entsorgung von Sonderabfällen eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern. Grundlage ist die langfristig angelegte Entsorgungssicherheitsvereinbarung zwischen Baden-Württemberg und der GSB vom April 2012. Diese räumt der baden-württembergischen Wirtschaft ein Verbrennungskontingent ein, sobald dort ein Entsorgungsengpass angemeldet und solange die Entsorgung bayerischer Abfälle bei der GSB sicher gewährleistet ist.
Mit der aktuellen Rahmenvereinbarung sagt Bayern zu, sich insbesondere dafür einzusetzen, diese Entsorgungsoption für die baden-württembergische Wirtschaft aufzustocken sowie um Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes zu erweitern. Damit wird die Zusammenarbeit den aktuellen Gegebenheiten und tatsächlichen Entsorgungsmengen der vergangenen Jahre angepasst. Eine Verpflichtung, die genannten Anlagen zu nutzen, ist damit weiterhin nicht verbunden. Gleichzeitig sichert die Bereitstellung von Verbrennungskapazitäten für baden-württembergische Abfälle die Wirtschaftlichkeit der bayerischen Anlagen und damit einen Anlagenbetrieb auf dem geforderten hohen umwelt- und sicherheitstechnischen Niveau.
Hohes umwelt- und sicherheitstechnisches Niveau
Baden-Württemberg setzt sich im Gegenzug dafür ein, dass GSB und AVA langfristig gesicherte Untertageentsorgungskontingente bei SWS und UEV insbesondere für ihre Abfälle aus der Verbrennung zur Gewährleistung ihres Anlagenbetriebs eingeräumt werden. Auch hier soll so die wirtschaftliche Auslastung der untertägigen Entsorgungsanlagen von SWS und UEV flankiert und zu einer Abfallentsorgung auf einem hohen umwelt- und sicherheitstechnischen Niveau beigetragen werden. Darüber hinaus werden mit der Vereinbarung die Weichen gestellt, damit auch nach Verfüllung des zweiten Bauabschnitts der bayerischen Sonderabfalldeponie Raindorf eine umweltfachlich hochwertige Deponierung bayerischer Abfälle gewährleistet werden kann.
Mit der Laufzeit der Vereinbarung bis weit in das nächste Jahrzehnt hinein dokumentieren Baden-Württemberg und Bayern ihren Willen zur langfristigen Zusammenarbeit bei der Entsorgung solcher Abfälle im Interesse von Entsorgungs- und Planungssicherheit.