Im Rahmen eines digitalen Parlamentarischen Abends diskutierte Verbraucherschutzminister Peter Hauk mit Experten und Abgeordneten über Möglichkeiten einer nationalen Regulierung von Energiepreisvergleichsportalen.
„Energiepreisvergleichsportale zeigen Einsparpotentiale auf und ermöglichen Verbrauchern grundsätzlich mehr Transparenz beispielsweise beim Vergleich von Gas- und Stromtarifen. Mit ihren werbe- und provisionsorientierten Geschäftsmodellen stehen die in Deutschland führenden Vergleichsportale aber auch zunehmend in der Kritik. Für das Vertrauen in Energiepreisvergleichsportale sind jedoch Transparenz und Unabhängigkeit entscheidend. Wir benötigen deshalb verpflichtende Qualitätsstandards, die den Interessen der Verbraucher gerecht werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Online-Konferenz „Verbraucherfreundliche Energiepreisvergleichsportale – Wie könnte eine nationale Regulierung aussehen?“ im Rahmen eines digitalen Parlamentarischen Abends aus der Landesvertretung Berlin.
Vergleichsportale müssen Qualitätsstandards einhalten
In einer durch die Liberalisierung der Energiemärkte entstandenen, fast unüberschaubaren Angebotsvielfalt seien Energiepreisvergleichsportale eine unerlässliche Unterstützung für Verbraucher. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass Qualitätsstandards eingehalten werden.
„So sollten die Vergleichsergebnisse und Rankings eines Vergleichsportals objektiv sein und Provisionszahlungen der Stromversorger und Unternehmenszugehörigkeiten offengelegt werden. Besonders wichtig ist, dass voreingestellte Suchkriterien verbraucherfreundlich sind. Filtermöglichkeiten und die Auswahl der Suchkriterien sollten transparent und nachvollziehbar sein. Dies gilt auch für die Berechnung möglicher Einsparungen und für die Offenlegung der Berechnungsweise der Kosten und gegebenenfalls der Boni über die gesamte Vertragslaufzeit“, erläuterte der Minister. Weitere Qualitätskriterien könnten sein: Angaben zu Verflechtungen mit anderen Vergleichsportalen, Kennzeichnung von Mehrmarken und/oder Mehrtarifen desselben Anbieters in der Darstellung des Tarifvergleichs und Kennzeichnung im Falle einer eingeschränkten Marktabdeckung.
„Alle Informationen auf den Portalen sollten leicht zugänglich und gut sichtbar dargestellt werden. Die Definition und Überwachung der Standards könnte durch die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Aufsichts- und Regulierungsbehörde für den Energiemarkt oder durch das Bundeskartellamt erfolgen“, so der Minister weiter. Als Alternative zu einem zertifizierten gewerblichen Vergleichsportal lassen die Vorgaben der europäischen Richtlinie auch den Betrieb eines solchen Vergleichsportals durch staatliche Stellen zu. Diese Möglichkeit sah Hauk angesichts der Vielfalt und Größe bereits existierender, privat betriebener Portale eher skeptisch. „Ich erwarte mit Spannung die Entwürfe des Bundes für eine nationale Umsetzung der Strombinnenmarkt-Richtlinie zu den Vorgaben für Vergleichsinstrumente, die bis Ende 2020 zu erfolgen hat“.
EU-Strombinnenmarktrichtlinie im Fokus
Im Fokus der Diskussion des digitalen Panels in Berlin standen die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben insbesondere aus der Strombinnenmarktrichtlinie der Europäischen Union (2019/944) und deren Auswirkungen auf Energiepreisvergleichsportale. Diese Richtlinie ist aus Verbrauchersicht deshalb besonders interessant, weil sie in Kapitel III erstmals den Verbraucherschutz im Allgemeinen aufgreift und in Artikel 14 im Besonderen Vorgaben zu Vergleichsinstrumenten enthält.
Auf Einladung von Minister Peter Hauk diskutierten Peter Reese (Geschäftsführer e5 media GmbH), Andreas Renner (Leiter Politik und Regierungsangelegenheiten EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Peter Krümmel, (Fachgebietsleiter Strategie- und Grundsatzfragen Vertrieb/Endkundenmarkt beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.), Lasse Schmid (Geschäftsführer CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH), Dr. Thomas Engelke (Leiter Team Energie und Bauen Verbraucherzentrale Bundesverband e.V), Dr. Joachim Pfeiffer (Wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Tabea Rößner (Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Johannes Fechner (Sprecher AG Recht und Verbraucherschutz der SPD Bundestagsfraktion). Moderiert wurde die digitale Veranstaltung durch Prof. Dr. Christian Thorun von ConPolicy, Institut für Verbraucherpolitik.