Verkehrsminister Winfried Hermann hat das Landeskabinett über den Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Reutlingen informiert. Kommt es trotz des umfangreichen Maßnahmenbündels im Jahr 2018 nicht zu einer Einhaltung des zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid, sind weitere optionale Maßnahmen vorgesehen.
Verkehrsminister Winfried Hermann hat bei der gestrigen Sitzung das Landeskabinett über den Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Reutlingen informiert. Nun kann das Regierungspräsidium die Offenlegung des Luftreinhalteplanentwurfes in die Wege leiten. Hermann: „Trotz Gerichtsverfahren macht das Land keine Pause bei der Luftreinhaltung, sondern treibt die Einhaltung der Grenzwerte voran. In Reutlingen setzen wir darauf, dass durch den Scheibengipfeltunnel der Verkehr in der Innenstadt so weit reduziert werden kann, dass wir die Grenzwerte einhalten. Ob dies der Stadt und dem Regierungspräsidium gelingt, wird das Jahr 2018 zeigen.“ Sollten die Grenzwerte durch die Verkehrssteuerung und das Lkw-Durchfahrtsverbot nicht einzuhalten sein, ist ab 2020 vorgesehen, nur noch Fahrzeuge mit blauer Plakette in die Umweltzone einfahren zu lassen.
Über den ersten Entwurf des Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen hat das zuständige Regierungspräsidium Tübingen bereits im Mai diesen Jahres informiert. Der überarbeitete Entwurf wurde nun dem Kabinett vorgelegt. „Hinter uns liegt ein arbeits- und zeitintensiver Prozess, bei dem uns die konsensuale Zusammenarbeit mit der Stadt Reutlingen stets sehr wichtig war. Mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und der zugehörigen Spurgruppe wurde die Bürgerschaft bereits bei der Erarbeitung der Maßnahmen aktiv beteiligt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Mit der Eröffnung des Scheibengipfeltunnels im Oktober verbessert sich auch die Luftqualität in der Innenstadt und insbesondere an der Lederstraße. Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Eine zentrale Maßnahme ist die neu vereinbarte Verkehrsreduzierung auf der B 312 durch die Reutlinger Innenstadt. Weitere Maßnahmen im Planentwurf umfassen u.a. die Förderung des Umweltverbundes und der Elektromobilität, eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung, sowie ein Geschwindigkeitskonzept für die Stadt Reutlingen.
Kommt es trotz des umfangreichen Maßnahmenbündels im Jahr 2018 nicht zu einer Einhaltung des zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, sind weitere optionale Maßnahmen im Luftreinhalteplanentwurf vorgesehen. Ab 1. Januar 2020 müsste dann die bestehende Umweltzonenregelung in Reutlingen verschärft werden. Voraussetzung für eine Einführung einer derartigen „blauen“ Umweltzone ist jedoch eine Fortschreibung der Plakettenregelung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung durch den Bundesgesetzgeber.
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In der Stadt Reutlingen wurde der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2016 mit 66 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten. Die Aktivitäten von Stadt und Land tragen dennoch Früchte: Im Jahr 2017 deutete sich schon vor der Eröffnung des Tunnels eine Entlastung um mehrere Mikrogramm an. Die Anzahl der zulässigen 35 Überschreitungstage des Tagesmittelwertes für Feinstaub PM10 wurde in den Jahren 2014 bis 2016 eingehalten.