Um die Anzahl der Wildtierverluste zu reduzieren, können Landwirte und Jagdpächter seit einigen Jahren auch auf die Unterstützung von mit Drohnen ausgestatteten Rehkitzrettungsteams zählen.
Bereits im April erblicken die ersten Rehkitze das Licht der Welt, während gleichzeitig die Landwirte die Frühjahrsmahd durchführen. Dies stellt vor allem für Kitze, aber auch für andere Jungtiere eine große Gefahr dar. Anstatt der Gefahr auszuweichen und das Weite zu suchen, verharren Kitze aufgrund des so genannten Drückinstinkts reglos auf dem Boden. „Schätzungen zufolge sterben jährlich 100.000 Wildtiere in Deutschland durch Mähmaschinen, knapp 90.000 davon sind Rehkitze“, so die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbord, am 6. April in Stuttgart.
Neben der Tierschutzproblematik, dem oft qualvollen Tod der zermähten Kitze, besteht noch ein weiteres Risiko, da eventuell im Gras verbleibende Kadaver durch die Verwesung unter Luftabschluss gefährliche Giftstoffe im Silagefutter bilden. Diese können bei den Tieren, die das Futter letztendlich zu sich nehmen, zu tödlichen Krankheiten führen. Sorgt der Landwirt nicht dafür, dass die Kitze vor dem Mähen entdeckt und in Sicherheit gebracht werden können, können tierschutzstrafrechtliche Konsequenzen folgen.
Um die Anzahl der Wildtierverluste zu reduzieren, können Landwirte und Jagdpächter seit einigen Jahren auch auf die Unterstützung von Rehkitzrettungsteams zählen. Diese fliegen mit Drohnen, die über Wärmebildkameras verfügen, in den frühen Morgenstunden über die zu mähenden Flächen. Durch die Wärmebildkameras wird der Temperaturunterschied zwischen Rehkitz und Umgebung sichtbar gemacht. Hierbei aufgefundene Rehkitze werden zielgerichtet geborgen und verbleiben während des Mähens für eine kurze Zeit sicher in einer Kiste am schattigen Waldrand, um dann schnellstmöglich wieder freigelassen und somit dem Muttertier zugeführt zu werden.
Da die Anschaffungskosten für eine Drohne mit 4.500 bis 14.000 Euro hoch sind, bietet das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro an. Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene bzw. andere eingetragene Vereine auf regionaler sowie lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Infos zur Förderung der Anschaffung von Drohnen