LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der Ländlichen Räume. Auch in der neuen Förderperiode sollen unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wieder Projekte gefördert werden, die die ländlichen Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen.
„Die Stärke des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die diesen gestalten. Durch Eigeninitiative und Tatendrang sind in den letzten Jahren zahlreiche LEADER-Projekte in unserem Land entstanden, die einen positiven Beitrag zur Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen leisten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk. Insbesondere die Vielfalt an Projekten ist kennzeichnend für das EU-Programm LEADER. Der besondere Regionalentwicklungsansatz stärkt lokale Prozesse, denn die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln treffen die Menschen vor Ort.
Trotz der erheblichen Verzögerungen beim Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene für die Förderperiode 2021-2027 soll LEADER möglichst früh in die nächste Förderperiode starten. Das Land hat sich dafür entschieden, der Ausschreibung ein Interessenbekundungsverfahren vorzuschalten.
Erstellung der Regionalen Entwicklungskonzepte fördern
Das Verfahren gibt insbesondere neuen Akteuren die Möglichkeit, sich zusammen zu finden. „Wir rechnen mit einer Vielzahl an Bewerbungen, einerseits von den bereits bestehenden LEADER-Aktionsgruppen sowie andererseits von neuformierten Gruppen ohne LEADER-Erfahrung. Wir erachten es für wichtig, dass die Regionen noch mehr als bisher bei der Bewerbung unterstützt werden“, so der Minister.
Daher wird das Land in der auf die Interessenbekundung folgenden Ausschreibungsphase die Erstellung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) im Rahmen einer sogenannten „vorbereitenden Unterstützung“ fördern. Die REK sind ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungen, denn diese umfassen die regionalen Strategien der künftigen LEADER-Aktionsgruppen.
Den ländlichen Raum zukunftsfähig machen
Auch in der neuen Förderperiode sollen wieder Projekte und Prozesse gestärkt werden, die die ländlichen Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind die Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft der Akteure und des sozioökonomischen Gefüges im Ländlichen Raum, der Tourismus in den Regionen oder die interkommunale, nationale und transnationale Zusammenarbeit. Weitere Schwerpunkte setzt die EU mit dem neuen Green Deal und der damit verbundenen Suche nach Antworten auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit. So rücken auch LEADER Projektideen in den Fokus, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen beitragen.
Bis zum 15. Februar 2021 sind insbesondere Landkreise und Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in ländlich geprägten Regionen Baden-Württembergs, die einen nachhaltigen regionalen Entwicklungsprozess anstoßen wollen, dazu aufgefordert, ihr Interesse an einer LEADER-Bewerbung zu prüfen. So können interessierte Initiativen, die Ideen zum Zuschnitt ihrer Aktionsgebiete, zur Zusammensetzung der Aktionsgruppen und erste Überlegungen zu Themenschwerpunkten zur regionalen Entwicklung haben, diese bis zum 15. Februar 2021 bei der LEADER-Koordinierungsstelle melden (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Referat „Regionalentwicklung und Strukturförderung“, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart oder leader@lgl.bwl.de).
LEADER-Programm
LEADER („Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“) steht für die „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der Ländlichen Räume. Seit der Förderperiode 2007 bis 2013 ist LEADER Teil des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ (ELER).
LEADER ist ein Programm zur Regionalentwicklung. Die Idee dahinter ist, dass lokale und regionale Akteure aus dem privaten und/oder öffentlichen Bereich sich zusammenschließen und als eine sogenannte LEADER-Aktionsgruppe (LAG) eine Bewerbung einreichen. Die Aktionsgruppe erhält, wenn sie im Auswahlwettbewerb zum Zug kommt, Fördermittel von der EU und dem Land. Ziel des LEADER-Förderprogramms ist es, Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Interessengruppen, Verbände, Vereine, Institutionen und kommunale Entscheidungsträger aktiv in die Gestaltung der Zukunft ihrer Regionen einzubeziehen. Möglichst viele gesellschaftliche Akteure sollen in den LEADER-Aktionsgruppen angemessen vertreten sein. Die Aktionsgruppen beraten und entscheiden unter Berücksichtigung der Förderkriterien über die zu fördernden Projekte. In der aktuell laufenden Förderperiode stehen dafür bisher landesweit insgesamt etwa 75 Millionen Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung.
Interessenbekundungsverfahren startet
Ländliche Regionen können sich um eine Aufnahme in das LEADER-Programm für die nächste Förderperiode bewerben. Die Bewerbung initiieren und einreichen können sowohl nichtstaatliche wie auch staatliche Institutionen. Im Rahmen des nun startenden Interessenbekundungsverfahrens können diese Akteure dem Land ihr Interesse an einer Bewerbung mitteilen. Im nächsten Jahr folgt dann ein offenes Ausschreibungsverfahren. Nach Ablauf des Ausschreibungsverfahrens werden die besten Ideen und Konzepte in das LEADER-Programm aufgenommen.
Infodienst Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum: Leader Baden-Württemberg