Arbeitsmarktzahlen

Corona kommt am Arbeitsmarkt an

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Gemüsehändler auf Großmarkt

Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg stieg von 3,1 auf 4,0 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg auf 3,4 Prozent. Das Kurzarbeitergeld ist im Land stark nachgefragt und verhindert, dass mehr Menschen ihre Arbeit verlieren.

Im April waren in Baden-Württemberg 250.275 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 61.618 bzw. 32,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat April 2019 mit 188.657 Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote hat sich von 3,1 Prozent im April 2019 auf 4,0 Prozent im April 2020 erhöht. Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit waren vor allem Männer, Jugendliche unter 25 Jahre sowie Ausländer überdurchschnittlich betroffen. Bei den Jugendlichen erhöhte sich die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr um 49,4 Prozent. Ihre Arbeitslosenquote lag bei 3,4 Prozent, 1,1 Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. Gleichzeitig ist die Stellennachfrage im Vergleich zum April 2019 mit minus 35.814 bzw. 32,2 Prozent auf jetzt noch 75.409 offene Stellen deutlich eingebrochen.

„Seit 1997 ist der Anstieg im Vorjahresvergleich nur 2009 noch höher gewesen“, kommentiert Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, die Daten zum Arbeitsmarkt.

Frühjahrsbelebung durch Corona ausgeblieben

Der einmalige Anstieg lässt sich über vier Faktoren erklären: „Leider hat sich aufgrund der Krise auch die Zahl der Menschen, die sich arbeitslos melden müssen, erhöht“, erklärt Rauch. Betroffen sind vor allem die Branchen Arbeitnehmerüberlassung, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei und das Gastgewerbe. „Allerdings konnten wir bereits vor Ausbruch der Corona-Krise eine gebremste Konjunkturentwicklung feststellen.“ Die übliche Frühjahrsbelebung ist durch Corona leider ausgeblieben.

„Die ersten Entlassungen durch die Corona-Krise erreichen mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahl um rund 36.000 im Vergleich zum März 2020 den Arbeitsmarkt. Das Kurzarbeitergeld bewährt sich aber als hervorragendes arbeitsmarktpolitisches Instrument und hat eine größere Welle von Entlassungen verhindert“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten.

Regelungen zum Kurzarbeitergeld enorm wichtig

„Aufgrund der großen Unsicherheiten bei der künftigen Entwicklung ist es gegenwärtig noch nicht möglich, Ausmaß und Dauer der derzeitigen und noch auf uns zukommenden Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit abzuschätzen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Nachdem bis zum 20. April 2020 knapp 32 Prozent der Betriebe (93.600) in Baden-Württemberg Kurzarbeit angezeigt haben, wird die Zahl der Kurzarbeitenden im Jahr 2009 mit damals 350.000 Kurzarbeitenden voraussichtlich deutlich überschritten. Die Ministerin wies darauf hin, dass die Regelungen zum Kurzarbeitergeld enorm wichtig seien, um die Beschäftigung zu sichern. Sie begrüßte ausdrücklich, dass die Bundesregierung durch eine Aufstockung der Nettozahlungen nach längerer Kurzarbeit die Beschäftigten unterstützen wird. „Mir persönlich war es ein wichtiges Anliegen, den Betroffenen zu helfen und ein Abrutschen in die sozialen Sicherungssysteme zu vermeiden. Das ist ein ganz zentrales Ziel.“

Im Laufe des Monats haben sich 73.144 Personen arbeitslos gemeldet. Gleichzeitig konnten 36.857 ihre Arbeitslosigkeit beenden. Diese umfangreichen Bewegungen machen die hohe Dynamik des Arbeitsmarktes deutlich.

Ende Februar 2020 arbeiteten in Baden-Württemberg 4,76 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig, 0,6 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Branche Land-, Forstwirtschaft und Fischerei profitierte am stärksten (+7,5 Prozent). Schlusslicht war der Bereich Arbeitnehmerüberlassung (-14,1 Prozent).

Entwicklung der Kurzarbeit in Baden-Württemberg

Für die Monate März und April 2020 liegen nun statistisch valide Zahlen zur Kurzarbeit in Baden-Württemberg vor. Die in den vergangenen Wochen veröffentlichten Zahlen hatten aufgrund gesetzlicher Konstruktionen zum Kurzarbeitergeld (KUG) auf manuellen Auszählungen beruht.

Seit März 2020 haben 101.086 Betriebe im Land Kurzarbeit angezeigt. Im Vorjahreszeitraum wurden 305 Anzeigen gestellt. Die Zahl der Beschäftigten, für welche die baden-württembergischen Betriebe seit März 2020 Kurzarbeit angezeigt haben, beläuft sich auf 1.671.421. Alleine im April 2020 waren es 1.273.739. Im Vorjahreszeitraum war Kurzarbeit für rund 7.000 Personen angezeigt.

Bei der Bewertung ist wichtig, dass die Zahlen der Anzeige einen maximal möglichen Kurzarbeitsrahmen abbilden, jedoch noch nichts über die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzarbeit aussagen. Dazu sind Aussagen erst möglich, sobald die Arbeitgeber die Anträge auf Abrechnungen vorgelegt haben und diese bearbeitet sind.

Arbeitsmarktreport Baden-Württemberg (PDF)

Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg: Pressemitteilung zum Arbeitsmarkt (PDF)

Quelle:

Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

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