Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Patienten in der Psychiatrie für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte von Psychiatrie-Patienten bei zeitweisen Fixierungen ans Bett gestärkt. Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gab nach der mündlichen Urteilsverkündung des Zweiten Senats in Karlsruhe folgendes Statement ab:
„Ich sehe das baden-württembergische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kern als gestärkt an. Die Richter bestätigen uns ausdrücklich darin, dass es ein Hauptziel unseres Gesetzes war und ist, die Rechtsstellung psychisch kranker und behinderter Personen zu stärken, also das Wohl und die Rechte des Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Schon bislang wägen wir in jedem Einzelfall sorgfältig den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ab, halten strenge Dokumentationspflichten ein und stellen den Schutzgedanken in den Vordergrund.
Land wird Urteil sorgfältig und fristgemäß umsetzen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sehr grundsätzlichen und ausführlichen Urteil dargelegt, dass unsere gesetzliche Grundlage für Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich Rechnung zu tragen. Deshalb werden wir unser Gesetz selbstverständlich entsprechend sorgfältig und fristgemäß anpassen. Wir haben ein knappes Jahr lang Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Diese Frist ist außergewöhnlich sportlich.
Gleichzeitig bin ich dankbar dafür, dass uns der Zweite Senat ganz präzise Vorgaben gemacht hat, die wir aus psychiatrisch-klinischer Sicht für gut umsetzbar halten. Das betrifft sowohl die Pflicht, die Patienten nach einer Fixierung darauf hinzuweisen, dass sie nachträglich Rechtsmittel einlegen können. Das betrifft aber auch die zusätzliche Genehmigung durch einen Richter, die das Gericht bei Fixierungsmaßnahmen verlangt, die länger als eine halbe Stunde andauern. Was den vom Gericht vorgeschriebenen richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 und 21 Uhr bei Fixierungen angeht, werde ich zügig das Gespräch mit dem zuständigen Justizminister suchen.“
Sozialministerium: Informationen zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)