Die Bundesregierung hat die Folgen der Dürre als ein nationales Schadereignis einstuft. Baden-Württemberg begrüßt diese Entscheidung. Vor allem Futterbaubetriebe spüren die Folgen der Dürre erheblich.
„Baden-Württemberg begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung die Folgen der Dürre als ein nationales Schadereignis einstuft und Bundesministerin Julia Klöckner zugesagt hat, dass sich der Bund zur Hälfte an Hilfsprogrammen der Länder beteiligt. Der Bund muss nun sehr schnell die notwendigen Mittel bereitstellen und auch in Baden-Württemberg werden wir im Kabinett über eine Beteiligung des Landes an den Dürrehilfen beraten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Grundlage für die finanziellen Hilfen ist eine Existenzgefährdung der betroffenen Betriebe. „Dabei brauchen wir für unsere betroffen Familienbetriebe ein pragmatisches, schnell umsetzbares Verfahren“, forderte Hauk.
Das Land wird in den kommenden Tagen mit dem Bund die Verfahrensregeln abstimmen, die die Verhältnisse in Süddeutschland mit kleineren Betrieben angemessen berücksichtigen. „Wichtig ist dabei, dass am Ende eine Futterbeihilfe zustande kommt, um den stark betroffenen viehhaltenden Betrieben schnell helfen zu können“, so der Minister.
Unter Berücksichtigung existentieller Probleme der Betriebe, insbesondere bei der Grundversorgung von Tieren, wird in Baden-Württemberg aktuell von einem Schadensvolumen von 50 Millionen Euro, vorwiegend im Futterbau, ausgegangen. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent würden sich Bund und Land dann die Finanzierung teilen. Allerdings muss zunächst abgewartet werden, wie viel Geld der Bund dem Land zur Verfügung stellen kann, um eine definitive Aussage zum Umfang der möglichen Hilfen zu treffen.
Stärkung des Risikomanagements in den Betrieben ist wichtig
Aufgrund des Klimawandels steigen die Ertrags- und Einkommensrisiken in der Landwirtschaft. Ursache sind unter anderem längere, sommerliche Hitzeperioden aufgrund stabiler Wetterlagen oder die Spätfrostgefahr infolge eines früheren Vegetationsbeginns. Die folgenden Produktions- und Einkommensausfälle wie in den Jahren 2017 oder 2018 können für unsere Betriebe existenzbedrohende Ausmaße annehmen und den Strukturwandel in unerwünschtem Maß beschleunigen.
„Dem muss dringend durch ein angepasstes, einzelbetriebliches Risikomanagement begegnet werden, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasst“, sagte Minister Hauk.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz setzt sich daher mit dem Berufsstand auf nationaler Ebene für deutlich verbesserte Maßnahmen und Anreize zur nachhaltigen Unterstützung des einzelbetrieblichen Risikomanagements ein. Dazu gehören als zentrale Elemente:
- eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft, die eine entsprechende Rücklagenbildung erleichtert,
- die staatliche Unterstützung auch durch den Bund von Mehrgefahrenversicherungen,
- die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für investive, produktionstechnische Maßnahmen (zum Beispiel Bewässerung),
- die Absenkung der Versicherungssteuer auch für die Risiken Trockenheit und Hochwasser.
Weitere Informationen
Nach derzeitigem Stand sind Futterbaubetriebe in Baden-Württemberg besonders von der Dürre betroffen, allerdings regional in unterschiedlichem Ausmaß. Bei Getreide und Raps liegen die Durchschnittserträge in Baden-Württemberg 2018 nach den vorläufigen Daten der besonderen Ernteermittlung (Statistisches Landesamt) in etwa auf dem Niveau der Jahre 2012 – 2017. Auch bei den Sonderkulturen sind die Ernteaussichten überwiegend gut. Dies schließt nicht aus, dass einzelne Betriebe mit Marktfrüchten und Sonderkulturen dennoch stärker betroffen sind.
Damit die Futterbaubetriebe zeitnah unterstützt werden können, sind neben der witterungsabhängigen Möglichkeit zur Verfütterung des Aufwuchses von Bracheflächen (ökologische Vorrangflächen) und der Begrünung von Ackerflächen (ohne Sanktion hinsichtlich Verpflichtungsumfang im Agrarumweltprogramm FAKT) schnell wirksame finanzielle Hilfen für bedürftige Betriebe notwendig, um Futterengpässe zu beheben.
Nachdem über die Landwirtschaftliche Rentenbank bereits ein bundesweites Kreditprogramm zur Verfügung steht, begrüßt es das Land sehr, dass sich nun auch das BMEL bei den Dürrehilfen für eine Zuschussregelung im Rahmen der von der EU notifizierten Nationalen Rahmenrichtlinie ausspricht. Grundlage für eine mögliche Entschädigung ist danach, dass einzelbetrieblich ein Ertragsverlust (Naturalertrag) aufgrund der Dürre von über 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung nachgewiesen werden kann. Dazu kommt dann noch die notwendige Prüfung der Bedürftigkeit. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Schaden anteilig gefördert werden. Die Finanzierung teilen sich Bund und Land.
Als nächste Schritte werden der Bund und die Länder Eckpunkte für ein praktikables Verfahren festlegen, das letztlich in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern mündet. Ziel ist, dass diese Vereinbarung nach Schaffung der Voraussetzungen in Bund und Ländern noch im September 2018 unterzeichnet werden kann. Erst danach kann das Antragsverfahren für Betriebe in Baden-Württemberg gestartet werden.