Der Bundesrat hat seine Abstimmung für eine Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung verschoben. Grund sind unterschiedliche Auffassungen zu Grenzwerten für Quecksilberemissionen aus Kraftwerken. Umweltminister Franz Untersteller und Amtskollegen setzen sich für strengere Grenzwerte ein.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag der Bundesregierung für eine Novelle der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von der Tagesordnung abgesetzt. Grund dafür sind unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Grenzwerte zu Quecksilberemissionen aus Kraftwerken. Seit Wochen schon drängen die grünen Umweltministerinnen und -minister der Länder, in die Novelle strengere Grenzwerte aufzunehmen. „Uns geht es um einen bestmöglichen Schutz der Gesundheit insbesondere von Kindern“, sagte Umweltminister Franz Untersteller im Anschluss an die Sitzung.
Die grünen Umweltminister hätten schon im Januar entsprechende Vorschläge vorgelegt, führte der baden-württembergische Umweltminister aus. Den betroffenen Unternehmen habe man mit der dabei vorgesehenen Übergangsfrist von drei Jahren ausreichend Zeit für die technische Umsetzung der ambitionierteren Anforderungen zugestanden. „Unser Vorschlag gewährleistet wirksamen Gesundheitsschutz ohne die Industrie zu überfordern“, betonte Untersteller. Er forderte die Bundesregierung auf, jetzt auf die Länder zuzugehen und in zielführende Gespräche einzusteigen: „Wir brauchen ambitionierte nationale Grenzwertfestlegungen zu Quecksilberemissionen, um Kinder und Erwachsene zu schützen. Dieser Schutz sollte der Bundesregierung wichtiger sein als die finanziellen Interessen der Kohleindustrie.“
Gesundheitsgefährdungen durch Quecksilber
Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall. Über das Wasser kann Quecksilber auch in die Nahrungskette gelangen und wird so zu einer Bedrohung für unser aller Gesundheit. Fast alle Oberflächengewässer in Deutschland sind mit Quecksilber belastet und deshalb nach Kriterien der Europäischen Union (EU) in einem chemisch schlechten Zustand. Die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Fischen wird nach Angaben der Umweltprobenbankstellen an Rhein, Saar, Elbe, Mulde, Saale und Donau dauerhaft und flächendeckend um das etwa Fünf- bis 15-fache überschritten. Bereits kleine Mengen können die geistige Entwicklung bei noch ungeborenen Kindern beeinträchtigen und bei rund 33 Prozent aller Neugeborenen in Europa liegt der Methylquecksilbergehalt im Haar über dem Grenzwert. Für erwachsene Menschen wirkt Quecksilber krebserregend und nervenschädigend. Zusammen mit Polen ist Deutschland der größte Quecksilberemittent in der EU. Jedes Jahr emittieren deutsche Kohlekraftwerke rund vier Tonnen Quecksilber in die Atmosphäre. Das sind rund zwei Drittel des gesamten deutschen Ausstoßes.