Der Bundesrat spricht sich für Anpassungen am Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes aus. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut möchte Fehlanreize für junge Menschen und Betriebe vermeiden. Die berufliche Ausbildung müsse immer Vorrang haben.
Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sprach am 22. März 2024 im Bundesrat zum Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG): „Wir müssen Fehlanreize vermeiden, vor allem für junge Menschen und die Betriebe. Die berufliche Ausbildung muss immer Vorrang haben. Sie ist ein zentraler Schlüssel, um dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen zu begegnen, mit denen wir in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt konfrontiert sind. Für eine Berufsausbildung gibt es keine Altersgrenze und sie ist eine gute Grundlage für die weitere berufliche und persönliche Entwicklung.“
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem ein Validierungsverfahren im Berufsbildungsrecht eingeführt werden, das Hoffmeister-Kraut vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels grundsätzlich begrüßte. Um das Validierungsverfahren jedoch auf Personen ohne Berufsabschluss und mit langjähriger Berufserfahrung einzuschränken, für die eine berufliche Ausbildung nicht mehr infrage kommt, haben mehrere Länder Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht. „Wir müssen verhindern, dass sich junge Menschen gegen eine Berufsausbildung entscheiden, weil sie anstelle dessen direkt eine Beschäftigung aufnehmen und zeitnah ein Validierungsverfahren durchlaufen. Das würde das bestehende System der dualen Ausbildung untergraben“, so die Wirtschaftsministerin. Der Bundesrat hat über diese Anträge heute beraten und spricht sich für entsprechende Anpassungen am Gesetz aus. Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf und den vom Bundesrat geforderten Änderungen.
Bei dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verfahren soll die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt und bescheinigt werden. Dies soll am Maßstab eines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bezeichneten anerkannten Ausbildungsberufs erfolgen. Daneben soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem mehr Digitalisierung in der beruflichen Bildung ermöglicht werden.