Auf Drängen von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern hat der Bundesrat Nachbesserungen an der nationalen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine reibungslose Kreditversorgung von Häuslebauern, Käuferinnen und Käufern von Wohneigentum und allen, die ihre Wohnung oder ihr Haus sanieren wollen.
Der Bundesrat hat Nachbesserungen an der nationalen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. „Damit ist der Weg endlich frei für eine reibungslose Kreditversorgung von Häuslebauern, Käuferinnen und Käufern von Wohneigentum und allen, die ihre Wohnung oder ihr Haus sanieren wollen“, stellten Finanzministerin Edith Sitzmann, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fest.
Die drei Länder hatten seit Herbst vorigen Jahres mit einer gemeinsamen Initiative auf gesetzliche Änderungen gedrängt; im Dezember 2016 hatte die Bundesregierung reagiert und einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dem stimmte die Länderkammer nun mehrheitlich zu.
„Es war höchste Zeit für die Nachbesserungen“, sagte Ministerin Sitzmann. „Denn vor allem junge Familien und ältere Menschen, aber auch viele Selbstständige sind durch die bislang geltenden, überzogenen Regelungen bei der Kreditvergabe ins Hintertreffen geraten. Sie wurden in ihrer Lebensplanung völlig unnötig ausgebremst. Es ist gut, dass das nun ein Ende haben wird.“
Weitere erforderliche Anpassungen müssen zeitnah kommen
Die Ministerin und die beiden Minister gehen fest davon aus, dass das Bundesjustizministerium nun noch Erleichterungen bei der Anschlussfinanzierung und Umschuldung umsetzen wird. Hessens Finanzminister Dr. Schäfer forderte: „Die noch erforderlichen Anpassungen müssen unbedingt zeitnah kommen. Ansonsten würden die Nachbesserungen auf halber Strecke enden, das darf nicht passieren. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit in allen Punkten. Hierauf werden wir weiterhin achten.“ Er erläuterte, dass nach aktueller Rechtslage nicht auszuschließen sei, dass Menschen ihre nach älteren Vorgaben finanzierten Wohnungen und Häuser wieder verlieren.
Sollten die Änderungen bei der Anschlussfinanzierung und der Umschuldung noch erfolgen, seien alle Forderungen der drei Länder umgesetzt, so Justizminister Prof. Dr. Bausback. „Dann könnten wir auch vielen Familien die weitere Finanzierung ihres vertrauten Zuhauses wesentlich erleichtern“, sagte er. „Das Wohneigentum ist wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge und der Vermögensbildung. Wir freuen uns, dass wir schon jetzt mit unserer Initiative dazu beitragen konnten, vielen Menschen eine Zukunft in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.“
Weitere Informationen
Die nationale Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit 21. März 2016 in Kraft. Sie geht in einzelnen Punkten über die europarechtlichen Vorgaben deutlich hinaus, was zu Hindernissen bei der Finanzierung von Wohnimmobilien führte. Davon waren vor allem junge Familien, ältere Menschen und Selbstständige mit schwankendem Einkommen betroffen.
Im Oktober 2016 brachten Baden-Württemberg und Hessen eine Initiative in den Bundesrat ein, Bayern schloss sich dem Antrag an. Die Initiative zielte auf Verbesserungen in vier Punkten ab:
- Zugewinn an Rechtssicherheit,
- Verzicht auf eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung in Fällen der Anschlussfinanzierung und Umschuldung,
- Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau,
- Einführung von Immobilienverzehrkrediten..
Im Dezember 2016 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Forderungen seitens der Länder weitgehend aufgegriffen wurden. Ende März 2017 beschloss der Bundestag die Verbesserungen bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Der Bundesrat hat dem nun zugestimmt.