Das Land Baden-Württemberg sowie der Bund unterstützen Kommunen bei Investitionen in die Radinfrastruktur. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Mittel aufgestockt. Das Land ruft die Kommunen auf, die Förderung in Anspruch zu nehmen und die Mittel auch zeitnah abzurufen.
Das Bundesverkehrsministerium hat seine Ankündigung, die Bundesfinanzhilfen zu verlängern und damit die Planungssicherheit für Land und Kommunen zu verbessern, umgesetzt. Der Amtschef im Landesverkehrsministerium Berthold Frieß sagte dazu: „Wir begrüßen die Verlängerung der Bundesförderung für Radverkehrsinfrastruktur ausdrücklich. Jetzt gilt es, die Mittel zu nutzen und Projekte aktiv umzusetzen.“
Durch die Verknüpfung mit dem Landesförderprogramm für Rad- und Fußwege nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesverkehrsministeriums in Baden-Württemberg ein voller Erfolg. Bis 2027 wollen die Kommunen gemäß dem aktuellen Programm mehr als 800 Millionen Euro in die Rad- und Fußverkehrsförderung investieren, davon bezuschusst das Land circa 350 Millionen Euro. Seit Beginn des Stadt- und Land-Programms im Jahr 2021 wurden seitens des Bundes circa 106 Millionen Euro genehmigt, die die baden-württembergischen Kommunen bei den geplanten Investitionen zusätzlich entlasten.
Weitere Förderung dringend notwendig
Die Verlängerung der Förderung bis 2028 ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige und sichere Mobilität. Von den 805 Millionen Euro bundesweit profitiert Baden-Württemberg gemäß dem Verteilungsschlüssel von circa 86 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln.
Die große Nachfrage nach Fördergeldern zeigt: Weitere finanzielle Unterstützung für Kommunen durch den Bund ist dringend notwendig. Die Fördermittel decken trotz ihrer Verlängerung nicht den gesamten Bedarf für die Transformation der Infrastruktur für den Radverkehr ab. So hat auch die Verkehrsministerkonferenz in ihrem Beschluss vom Mai 2022 den Bund aufgefordert, die Fördermittel für Radverkehr bis mindestens 2030 jährlich in Höhe von einer Milliarde Euro fortzuschreiben. Insbesondere bei der Förderung für Radschnellwege muss hier nachgebessert werden.
Auch Baden-Württemberg stellt Fördergelder zur Verfügung
Nicht nur aus Berlin, sondern auch aus Stuttgart werden Kommunen beim Ausbau ihrer Radverkehrsinfrastruktur unterstützt. Im Rahmen des LGVFG können Landkreise, Städte und Gemeinden für ihre Verkehrswendemaßnahmen, neben dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch für den Öffentlichen Nahverkehr, für Fußgängerquerungen und die Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten vom Land Fördermittel erhalten. Zusammen stellen die Bundes- und Landesförderung ein attraktives Angebot für die Kommunen dar.
Ministerialdirektor Frieß erläuterte: „Mit der Fortschreibung des erfolgreichen Programms Stadt und Land bis 2028 hat der Bund ein wichtiges Signal hinsichtlich Planungssicherheit für kommunale Radinfrastrukturprojekte gesendet. Die baden-württembergischen Kommunen haben bereits das bestehende Budget für den Zeitraum bis 2023 schnell durch konkrete Maßnahmen gebunden und wollen auch für die Zeit nach 2023 viele wichtige Projekte für den Radverkehr mit Hilfe der Bundesmittel realisieren. Durch Kombination mit den Landesfördermittel können die Kommunen attraktive Fördersätze von bis zu 90 Prozent in Anspruch nehmen. Wir appellieren zugleich an die Bundesregierung, mehr Geld für den Radverkehr und damit für die Verkehrswende bereitzustellen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass auch die Kommunen bei laufenden Förderprojekten die Mittel abrufen und die Maßnahmen abschließen.“
Förderprogramm „Stadt und Land“
Das Programm „Stadt und Land“ deckt die ganze Bandbreite der Radverkehrsinfrastruktur ab. Neben dem Neubau und der Sanierung von Radwegen und Fahrradstraßen deckt es auch Radwegebrücken, Fahrradparkplätze und die fahrradfreundliche Gestaltung von Kreuzungen ab. Dabei steht die Verkehrssicherheit im Zentrum, weswegen auch eine adäquate Beleuchtung von Gefahrenstellen und eine klare Beschilderung der Radwegnetze gefördert werden. Von diesen Maßnahmen profitieren am Ende alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.