Die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner hat gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung die Wahlhilfe „Einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache herausgegeben.
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. „Auch für Menschen mit Behinderungen muss die Partizipation beziehungsweise Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt möglich sein. Dies gilt ganz besonders für das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Menschenrecht zu wählen und gewählt zu werden“, bekräftigte die Landes-Behindertenbeauftragte, Stephanie Aeffner, mit Blick auf die deutschlandweit noch immer rund 85.000 vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen mit Behinderungen.
„Mit der von mir gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung herausgegebenen Wahlhilfe „Einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache wurde ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der politischen Partizipation nach der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Jetzt müssen auch die Wahlrechtsausschlüsse wegen einer Behinderung durch die Anpassung der Wahlgesetze beseitigt werden, damit endlich auch alle wählen dürfen“, forderte die Landes-Behindertenbeauftrage.
Barrieren beseitigen und Teilhabe ermöglichen
Bereits seit Juni 2016 liegt eine im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellte wissenschaftliche Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vor. „Von den bundesweit knapp 85.000 vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen sind über 81.000 wegen der Anordnung einer sogenannten Vollbetreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten vom Wahlrecht ausgeschlossen, hinzukommen circa 3.300 als schuldunfähige Straftäter. In Baden-Württemberg dürfen knapp 5.900 Menschen wegen einer Vollbetreuung nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Diese nach der UN-Behindertenrechtskonvention und nach dem Grundgesetz nicht zulässige Diskriminierung hätte schon längst beseitigt werden müssen. Eine entsprechende Änderung der Wahlgesetze hat auch der UN-Menschenrechtsausschuss anlässlich der Prüfung des deutschen Staatenberichts über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert“, stellte Stephanie Aeffner fest. „Auch im Land werde ich mich weiterhin für ein Wahlrecht für alle einsetzen und bin zuversichtlich, dass bei den Kommunalwahlen in zwei Jahren alle wählen dürfen“, so die Landes-Behindertenbeauftragte weiter.
Partizipation und Teilhabe erfordern aber auch, dass Barrieren beseitigt werden, die Menschen mit Behinderungen systematisch davon abhalten, gleichberechtigten Zugang zu haben und Teilhabemöglichkeiten zu genießen, die für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sind. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 24. September 2017. Dabei ist Zugänglichkeit mehr als ein bauliches Problem, auch wenn es im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Gebäuden, leider auch immer noch bei Wahlräumen, Nachholbedarf gibt. „Zugänglichkeit umfasst vor allem auch den kommunikativen Bereich. Neben den spezifischen Anforderungen für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen geht es darum, durch Informationen in einfacher beziehungsweise Leichter Sprache Menschen mit Beeinträchtigungen eine selbstbestimmte Teilhabe am politischen Leben und die gleichberechtigte Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen“, so die Landes-Behindertenbeauftragte.
Die Broschüre „Einfach wählen gehen!“
„Um einen Beitrag zur kommunikativen Barrierefreiheit zu leisten, möchte wir mit der Broschüre „Einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache die Bedeutung und Funktionsweise der bevorstehenden Bundestagswahl auf verständliche Weise erklären und unterstreichen, dass es wichtig ist, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das 28-seitige Heft vermittelt Grundinformationen über den Deutschen Bundestag, die Parteien, die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen in leicht verständlicher Form. Dazu gehören auch Hinweise zum Ablauf im Wahllokal und zum Wählen per Briefwahl“, so Stephanie Aeffner.
Die Broschüre ist kostenlos und kann – auch in größeren Mengen – bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bestellt werden:
Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg
Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart
Zum Webshop der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Quelle:
Die Landes-Behindertenbeauftragte