Integration

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Integrationsministerkonferenz der Länder

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Thüringens Integrationsminister Dieter Lauinger (r.) überreicht Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (l.) zum Vorsitz der Integrationsministerkonferenz symbolisch eine Weltkugel. (Foto: dpa)

Baden-Württemberg übernimmt am 1. Oktober erstmals für ein Jahr den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz der Länder (IntMK). Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bekannt gab, steht das Vorsitzjahr unter dem Motto „Integration schafft Zusammenhalt“.

Die Hauptkonferenz der für Integration zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren wird am 16./17. März 2017 in Friedrichshafen am Bodensee stattfinden. Der aktuelle Vorsitzende der Ministerkonferenz, Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger, war am Montag nach Stuttgart gekommen, um symbolisch eine Weltkugel an seinen Nachfolger zu übergeben.

Motto „Integration schafft Zusammenhalt“

Minister Lucha: „Ich freue mich, dass Baden-Württemberg erstmals den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz innehat. In Baden-Württemberg haben Zuwanderung und die erfolgreiche Integration vieler Zugewanderter eine lange Tradition. Heute hat fast jede vierte Bewohnerin und jeder vierte Bewohner des Landes einen Migrationshintergrund. Aus unserer Geschichte wissen wir: Bildung und Spracherwerb, Berufsqualifikation und Arbeitsmarktintegration sowie echte gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten sind unabdingbare Voraussetzungen für deren gelingende Integration und deren Akzeptanz durch die einheimische Bevölkerung. Diese Überzeugung spiegelt sich in dem Motto ‚Integration schafft Zusammenhalt‘, das wir für unser Vorsitzjahr gewählt haben. Baden-Württemberg wird sich im kommenden Jahr mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die Bundesländer diese Themen gemeinsam weiter voranbringen, kraftvoll an einem Strang ziehen und das Thema Integration ganz oben auf der Agenda der Bundespolitik bleibt.“

„Menschen mit Migrationshintergrund werden sich dann zugehörig fühlen und Verantwortung übernehmen, wenn sie die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe besitzen. Und wir werden nur dann ein attraktives Einwanderungsland sein, wenn wir aufhören, das Trennende in den Vordergrund zu stellen“, so der Minister weiter. Dies bedeute nicht, Unterschiede zu ignorieren. „Wir brauchen Dialog und wir müssen Konflikte austragen. Verletzungen unserer Rechtsordnung wie Zwangsverheiratungen, Gewalt im Namen der Ehre, aber auch Ausgrenzung und Angriffe auf Menschen anderer Herkunft dürfen wir nicht hinnehmen.“

Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger: „Thüringen hatte den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz auf dem Höhepunkt des Zuzuges einer großen Zahl von Flüchtenden und damit in einer bewegten Zeit übernommen. In dem einen Jahr konnte Einiges erreicht und auf den Weg gebracht werden. Beispielhaft ist etwa die teilweise Aussetzung der Vorrangprüfung beim Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete zu nennen. Zudem haben wir jetzt ein Integrationsgesetz, auch wenn dieses in manchen Punkten hinter den Vorstellungen der Länder zurückbleibt. Integration ist und bleibt die zentrale Aufgabe, vor der wir gerade stehen. In diesem Sinne wünsche ich meinen Kolleginnen und Kollegen gute Ideen und viel Energie für eine zukunftsweisende Integrationspolitik.“

Die Integrationsministerkonferenz

Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Des Weiteren dient sie der Zusammenarbeit und Koordination mit dem Bund - unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrats als Verfassungsorgan.

Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern.

Jeweils zum 1. Oktober des Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird von dem jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen. Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt. Bei aktuellem Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen

Integrationsministerkonferenz

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