Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine umfassende Tierwohlkennzeichnung bei frischem Fleisch ein, da der Gesetzentwurf des Bundes noch nicht den Ansprüchen genügt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Fleischeinkauf auf verlässliche Informationen zur Tierhaltung zurückgreifen können.
„Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die landwirtschaftliche Praxis stellt berechtigte Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Zukunft der Nutztierhaltung. Ein wesentliches Anliegen ist uns daher die zeitnahe und praxisgerechte Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission (PDF).
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sollte deshalb gemeinsam mit anderen Maßnahmen den Umbau der Nutztierhaltung hin zu Haltungsformen mit höherem Tierwohl befördern. Das zu fordernde ganzheitliche Konzept ist aber nicht im erforderlichen Maß zu erkennen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift im Wesentlichen zu kurz und enthält nur Teilschritte, welche die bestehenden Unsicherheiten nicht ausräumen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 25. November 2022, anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin.
Bestehende, durch die Wirtschaft etablierte Tierhaltungskennzeichen seien bei Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt und akzeptiert. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung berücksichtigt diese bewährten Systeme mit ihren von den Erzeugerbetrieben bisher umgesetzten Haltungsverfahren nicht in ausreichendem Maße. Eine verstärkte Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher wäre in der Folge nicht auszuschließen. „Auch das mit den bewährten Kennzeichnungssystemen der Wirtschaft verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl für die Betriebe wird gefährdet. Die Bundesregierung hat bislang kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland und auch keine langfristig und wirksame Finanzierungsstrategie dafür vorgelegt“, so Minister Hauk.
Gesetzentwurf des Bundes genügt noch nicht den Ansprüchen
Der heute im Bundesrat behandelte Gesetzentwurf des Bundes umfasst bislang nur einen geringen Teil des vermarkteten Schweinefleisches. Die wichtigen Bereiche Ferkelerzeugung und Aufzucht sowie die Qualität der Schlachtung und des Transportes bleiben unberücksichtigt. Ebenso bleiben bedeutende Absatzwege in der Außer-Haus-Verpflegung und der Gastronomie unberücksichtigt. „Bislang ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Schlechterstellung inländischer Produzenten und einer Abwanderung der Produktion in das Ausland kommt. Ziel muss dagegen eine zeitnahe, umfassende und transparente Kennzeichnung aller Fleischprodukte sein, die sowohl die Belange unserer Erzeugerinnen und Erzeuger, als auch die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt“, betonte Minister Hauk.
Die Länder, die mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragt werden sollen, würden sich mit einer neuen Aufgabe konfrontiert sehen, die aufgrund der eingeschränkten Überwachungs- und Anordnungsmöglichkeiten kaum erfüllbar scheint. „Die umfassenden Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten bedeuten einen enormen bürokratischen Aufwand für Betriebe und Behörden. Der angenommene Erfüllungsaufwand ist deshalb deutlich zu niedrig angesetzt“, so Minister Hauk.
„Der heute im Bundesrat behandelte Gesetzentwurf des Bundes genügt noch nicht den Ansprüchen. Aufgrund der grundsätzlichen Befürwortung bei gleichzeitig bestehendem erheblichem Änderungsbedarf enthält sich Baden-Württemberg im Hinblick auf die Votierung zum Gesetzentwurf als Ganzes“, unterstrich Minister Hauk.