Der Schutz für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bei Unfällen im Feuerwehrdienst wird ausgeweitet. So hat die gesetzliche Unfallversicherung die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Die Leistungen des Landes werden erhöht und ergänzende Leistungen eingeführt.
„Ohne die Ehrenamtlichen geht bei der Feuerwehr nichts. Die vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer der Feuerwehren – in Baden-Württemberg über 110.000 in den Einsatzabteilungen - erfüllen eine herausfordernde und gleichzeitig herausragende Aufgabe für unsere Gesellschaft. Es muss klar sein, dass sie bei ihren gefährlichen Einsätzen gegen die Risiken, die mit ihrem Dienst für die Allgemeinheit verbunden sind, angemessen abgesichert sind. Das Land leistet mit der Ausweitung der Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst einen wichtigen Beitrag hierzu“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Absicherung im Unglücksfall
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die im Feuerwehrdienst eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden, sind durch einen umfänglichen Leistungskatalog sehr gut abgesichert. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige hat bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um den besonderen Risiken des Feuerwehrdienstes und dem ehrenamtlichen Engagement Rechnung zu tragen, werden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Landes ergänzt.
Leistungen des Landes erhöht und ergänzt
„Diese zusätzlichen Leistungen des Landes haben wir nun rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhöht. Gleichzeitig ist durch die Bezugnahme auf die jährlich angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung eine Dynamisierung aller Leistungen eingeführt worden, damit eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das durchschnittliche Entgeltniveau gewährleistet ist“, so Innenminister Thomas Strobl weiter. Ergänzend wurden Leistungen im Todesfall in sonstigen Fällen, in denen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden, neu eingeführt. Im Einzelfall können nun auch Personen wegen ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit der oder dem Verstorbenen (zum Beispiel nicht verheiratete Lebenspartnerinnen und -partner) eine Einmalzahlung erhalten.
Ehrenamtlicher Dienst am Gemeinwohl
Mit dem vorliegenden Gesamtpaket aus Erhöhung, Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen des Landes wird im Zusammenwirken mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, die die Abwicklung und Auszahlung der Leistungen vornimmt, eine noch bessere Absicherung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg gewährleistet. „Mit derzeit rund 1,4 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Feuerwehrangehörige aufgestockt werden. Geld, das mehr als sinnvoll angelegt ist, unterstützen wir damit doch Feuerwehrangehörige, die im ehrenamtlichen Dienst für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Noch mehr freuen wir uns natürlich über jeden unfallfreien Einsatz der Feuerwehrangehörigen“, betonte Minister Thomas Strobl.
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift Unfallversicherung