Mit der Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurde im alten Amtshaus in Iggingen ein attraktiver Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft geschaffen. Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgaststätten sind wichtige Bausteine lebendiger Gemeinden.
„Baden-Württemberg ist stark in der Fläche. Um dezentrale Strukturen zu erhalten und zu entwickeln, bietet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) einen Werkzeugkasten für die integrierte Strukturentwicklung. Hierzu gehören zeitgemäße Wohnangebote, lebendige Ortskerne, einladende Plätze und Grünanlagen, intakte Infrastrukturen sowie gute Ideen und durchdachte Maßnahmen. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützen wir Projekte, die dazu beitragen, unsere ländlichen Gemeinden attraktiv und lebenswert zu halten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 9. August 2023 anlässlich seines Besuchs im denkmalgeschützten „Alten Amtshaus“ in Iggingen im Ostalbkreis.
Mit der Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurde im Erdgeschoss des denkmalgeschützten „Alten Amtshaus“ in Iggingen eine Gaststätte geschaffen und im Obergeschoss Dorfgemeinschaftsräume eingerichtet.
Dorfgaststätten und Dorfgemeinschaftshäuser sind wichtige Treffpunkte für die Bürger
„Dorfgaststätten und Dorfgemeinschaftshäuser sind wichtige Treffpunkte für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und seit Jahren ein fester Bestandteil der Förderung im ELR. Hier trifft man sich zum Essen, es werden Feste gefeiert und es finden kulturelle Veranstaltungen und der gesellschaftliche Austausch statt. Sowohl die Gaststätte als auch die Räume für die Dorfgemeinschaft bieten die Möglichkeit, sich in geselliger Atmosphäre zu begegnen“, sagte Minister Hauk.
Beide Teilprojekte werden im Sinne einer ganzheitlichen Strukturförderung unterstützt. Die Strukturförderung im ELR umfasst zahlreiche Projekte aus den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeiten.
Für die ELR-Programmentscheidung 2024 können noch bis zum 29. September 2023 Aufnahmeanträge bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.