Über das Programm Flächeninformation und Online-Antrag „FIONA“ können Landwirte in Baden-Württemberg flächenbezogene Fördermittel beantragen. Zum Ende der Antragsfrist sind rund 43.500 abgeschlossene Gemeinsame Anträge eingegangen.
„Zum Ende der Antragsfrist am 15. Mai 2020 waren in FIONA rund 43.500 abgeschlossene Gemeinsame Anträge (GA) zu verzeichnen. FIONA lief durchgängig stabil und störungsfrei und konnte auch den Ansturm am Ende der Antragsphase gut bewältigen. Wir werden trotz Corona mit der Auszahlung der Förder- und Ausgleichzahlungen ab Dezember beginnen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Die Antragsteller, die Bediensteten an den zuständigen Behörden sowie die privaten Dienstleister konnten sich beachtlich gut auf die erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie einstellen und erzielten gemeinsam gleichermaßen erfreulich hohe Abschlusszahlen wie in den letzten Jahren. Insbesondere in den letzten beiden Wochen vor Antragsschluss lagen die Zahlen der eingereichten Anträge deutlich über den vorherigen Wochen. Seit Jahren ist der Trend feststellbar, dass die Einreichung der Anträge zunehmend näher an den 15. Mai rückt.
Bund und Länder setzen sich für Erleichterungen bei den Kontrollvorgaben ein
Mit der Einhaltung des Abgabetermins für den GA wurde eine wichtige Voraussetzung geschaffen, die weiteren Arbeiten zur Prüfung der Anträge ohne Verzögerungen vorzunehmen, mit dem Ziel die Förder- und Ausgleichszahlungen – trotz der durch die Corona-Pandemie bestehenden Erschwernisse – wie in den Vorjahren ab Dezember 2020 – an die landwirtschaftlichen Betriebe auszubezahlen.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, haben sich Bund und Länder bei der Kommission der Europäischen Union (EU) für Erleichterungen bei den Kontrollvorgaben für die EU-rechtlich vorgeschriebenen Betriebsprüfungen eingesetzt. Es konnte erreicht werden, dass die Kontrollzahlen reduziert werden. Ebenso werden dieses Jahr die vorgeschriebenen Folgekontrollen für leichte Verstöße aus dem Vorjahr (sogenannte Gelbe Karte-Kontrollen) ausgesetzt. Bei den Prüfungen zur Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel und guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen (sogenannte Cross Compliance-Regelungen) wurde die Kontrollrate ebenfalls gesenkt.
Betriebe auch zeitlich entlasten
Ferner werden die Landwirtschaftsbehörden die Kontrollbesuche und die Personenkontakte so gering wie möglich halten. Dazu sollen auch sonst übliche Belegprüfungen vom Betrieb auf die Ämter verlegt werden. Damit dies möglich ist und damit die Betriebe auch zeitlich entlastet werden, ist die konstruktive Mitarbeit der Betriebsleitungen erforderlich. Die neue Situation in der Antragsphase hat gezeigt, dass Antragstellende und Behörden mit gegenseitigem Verständnis und Flexibilität gut zusammengearbeitet haben. Auch im weiteren Jahresverlauf werden die Auswirkungen von Corona spürbar bleiben und es wird somit auf neue Situationen flexibel reagiert werden müssen.