Der Finanzausschuss des Bundesrates ist dem Antrag aus Baden-Württemberg gefolgt und hat sich für eine Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ausgesprochen.
Der Finanzausschuss des Bundesrats hat sich mehrheitlich für eine Anhebung der Abschreibungsgrenzen für Unternehmen ausgesprochen. Finanzministerin Edith Sitzmann hatte sich für die Anhebung der Abschreibungsgrenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter eingesetzt.
Deutliche Entlastung für Betriebe
„Es entlastet Betriebe deutlich, wenn sie Anschaffungen wie Notebooks oder Büromöbel bis 1.000 Euro sofort und komplett abschreiben können“, sagte die Ministerin. „In dieser Zeit der Corona-Pandemie, in der die Unternehmen ohnehin mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sind solche Erleichterungen ganz besonders wichtig. Sie führen zu mehr Liquidität und zu weniger Bürokratie bei den Betrieben.“ Sie erwarte, dass das Votum des Finanzausschusses des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird.
Bislang gilt eine Abschreibungsgrenze von 800 Euro. Über die sogenannte Poolabschreibung können mehrere Anschaffungen eines Jahres in einem Sammelposten bis 1000 Euro zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Dies bringt jedoch für die Betriebe und die Finanzverwaltung viel Bürokratie mit sich.
2017 wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von zuletzt 410 Euro auf 800 Euro angehoben.