Zum 1. November 2020 wird die Unkostenpauschale beim Schwarzwildmonitoring erhöht. Das Monitoring beim Schwarzwild spielt besonders im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest eine wichtige Rolle.
„Monitoringmaßnahmen beim Schwarzwild spielen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ADP) eine wichtige Rolle. Die höchste Aussagekraft für die frühzeitige Erkennung eines Seuchenausbruches hat dabei die gezielte und schwerpunktmäßige Untersuchung sogenannter Risikotiere. Dabei handelt es sich um verendet aufgefundene Wildschweine inklusive Unfallwild sowie um Tiere mit systemischen Krankheitserscheinungen wie Teilnahmslosigkeit, diffusen inneren Blutungen oder sog. gesundheitlich bedenklichen Merkmalen. Wir unterstützen die Jägerschaft bei ihrer wichtigen Arbeit mit einer erhöhten Unkostenpauschale“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die Jägerschaft sei gehalten, die Monitoringmaßnahmen beim Schwarzwild auf ASP nach Kräften zu unterstützen. Die genannte Unkostenpauschale werde zum 1. November 2020 von bisher 25,50 Euro auf nunmehr 50 Euro erhöht. Dies soll einen entsprechenden Anreiz bieten.
Schutz der heimischen Nutz- und Wildschweinbestände
Für die Meldung von aufgefundenem Fallwild unter Angabe des genauen Fundortes (Geokoordinaten) beim zuständigen Veterinäramt oder/und mittels künftiger Fallwild-App im Wildtierportal Baden-Württemberg unter Kennzeichnung des Fundortes sowie gegebenenfalls der ergänzenden Unterstützung des Veterinäramtes beim Wiederauffinden des Kadavers wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 Euro pro Tierkörper gewährt. Sofern nach Absprache mit dem Veterinäramt eine ergänzende Beprobung des Fallwildes erfolgt, wird diese Probenahme separat in Höhe von 50 Euro pro Tier vergütet. Für die Beprobung von krank erlegten Stücken (gesundheitlich bedenkliche Merkmale) mittels zweier Blutröhrchen oder von verendet aufgefundenem Unfallwild mittels zweier Blutröhrchen oder alternativ einem Bluttupfer wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 Euro pro Tier gewährt.
Die Unkostenpauschale ist gekoppelt an die Untersuchungstauglichkeit der Probe im Labor, bei Fallwild an das Wiederauffinden des Kadavers mit anschließender Beprobung durch das Veterinäramt sowie an die Vollständigkeit der persönlichen Angaben des Berechtigten auf dem Untersuchungsantrag. „Die Jägerschaft leistet durch eine konsequente Bejagung des Schwarzwilds einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Nutz- und Wildschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest. Je geringer die Wildschweinpopulation ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. Deshalb gilt es, die Bejagungsintensität beim Schwarzwild weiter hochzuhalten“, erklärte Hauk.
Die Afrikanische Schweinepest
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche (Asfivirus). Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere überlebensfähig. Empfänglich sind Haus-, Wild- und Warzenschweine. Für den Menschen ist diese Erkrankung ungefährlich. Infolge der hohen wirtschaftlichen Verluste, insbesondere durch die Handelsrestriktionen für lebende Nutzschweine und deren Erzeugnisse wird diese Tierseuche mit hoheitlichen Maßnahmen bekämpft.
Die Technik der Probenentnahme wird im Merkblatt des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf (PDF) beschrieben gegebenenfalls kann eine ergänzende Einweisung durch das Veterinäramt vor Ort erfolgen. Das entsprechende Material zur Probenentnahme und dem anschließenden Probenversand ist ebenfalls bei den Veterinärämtern erhältlich. Der Untersuchungsantrag (Begleitschein) sowie das Merkblatt zur Probenentnahme sind auch auf der Homepages der Landesuntersuchungseinrichtungen abrufbar.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest