Die Ziele der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung sind der Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten, die Minimierung von Nitrateinträgen und die schnellstmögliche Sanierung nitratbelasteter Grundwasservorkommen. Der Abschluss von Sanierungsverträgen für das Jahr 2020 ist wieder möglich.
„Nachdem der Abschluss von Verträgen in Nitrat-Sanierungsgebieten im Rahmen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) aufgrund der Notifizierung durch die Kommission der Europäischen Union (EU) im Jahr 2019 ausgesetzt war, sind Vertragsabschlüsse für das Jahr 2020 erneut möglich. Das Land unterstützt somit auch weiterhin die Landwirte bei der grundwasserschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen in Wasserschutzgebieten und nutzt die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aus“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Verträge können in allen Sanierungsgebieten abgeschlossen werden. In Sanierungsgebieten mit 40 bis 50 Milligramm pro Liter Nitrat und steigendem Trend beziehungsweise mit über 50 pro Liter Nitrat wird der finanzielle Ausgleich für die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der sogenannten De-minimis-Regelung vorgenommen. Nähere Informationen zur Förderung über die De-minimis-Regelung und die hierfür ergänzend notwendigen Angaben sind in den Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2020 enthalten. Bewirtschafter mit Flächen in Sanierungsgebieten wenden sich bei Interesse und Fragen an ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
Infodienst Landwirtschaft: Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung