Das Land fördert die Stadt Freiburg mit 53.000 Euro im Rahmen der Tierheimförderung. Die Herausforderungen für die Tierheime nehmen etwa wegen Corona oder durch den Krieg in der Ukraine zu. Das Land unterstützt die Kommunen und Tierschutzvereine in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern bei ihrer Arbeit.
„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Nicht nur während Corona, auch durch den Krieg in der Ukraine stehen die Tierheime vor großen Herausforderungen. Leider ist bei den vielfältigen Aufgaben bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen beziehungsweise den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Peter Hauk.
„Wir fördern die Stadt Freiburg, die für den Tierschutzverein Freiburg im Breisgau e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Der Tierschutzverein kümmert sich bereits seit vielen Jahren mit Herzblut um die Tiere in der Region. Geplant ist der dringend notwendige Neubau einer Vogelvoliere, da die bisherige aufgrund von Baufälligkeit ersetzt werden muss. Als Land unterstützen wir gerne die Stadt und damit den Tierschutzverein bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister weiter.
Tierheimförderung des Landes
Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.