Das Land und die Europäische Union fördern die baden-württembergischen Agrarförderprogramme mit über 1,5 Milliarden Euro. Die Programme stehen für eine nachhaltige Landwirtschaft, die die bäuerlichen Familienbetriebe stärkt, dem Nachwuchs Perspektiven bietet sowie Natur und Umwelt schützt.
„Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) schafft die Voraussetzungen dafür, dass unsere Landwirte ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können. Derzeit werden die Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Mit den Mitteln aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums in Höhe von 705 Millionen Euro und der Kofinanzierung des Landes ist eine gute Finanzierungsbasis für die geplanten 17 baden-württembergischen Agrarförderprogramme in der Förderperiode 2023 - 2027 gesichert. Somit tragen wir mit einem Mittelrahmen von 1,53 Milliarden Euro nicht nur der Umsetzung der nationalen GAP-Strategie Rechnung, sondern stärken insbesondere unsere bäuerlichen Familienbetriebe bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Dienstag, 20. Juli 2021, im Nachgang zur Sitzung des Ministerrats.
Die baden-württembergischen Förderprogramme zur sogenannten zweiten Säule der GAP wurden unter Berücksichtigung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages (PDF) sowie der Reform der GAP überarbeitet, neu gewichtet und weiterentwickelt. Mit der künftigen Ausgestaltung dieser 17 auf das Land zugeschnittenen Programme und der Kofinanzierung des Landes macht die Landesregierung den Weg zur vollständigen Abnahme der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums in Höhe von 705,36 Millionen Euro frei.
Unterstützung für zukunftssichere Landwirtschaft
„Insbesondere für unsere bäuerlichen Familienbetriebe wollen wir eine gute Balance finden zwischen Investitionsförderung und Risikomanagement, Unterstützung über angepasste Weiterbildung und Beratung sowie ambitionierte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. So sollen neue Beratungsmodule zu aktuellen Themen, wie Klimaschutz, Pflanzenschutzmittelreduktion und digitale Landwirtschaft angeboten werden. Ebenso wollen wir die Betriebe verstärkt bei Investitionen zu Anpassungen in den Bereichen Tierwohl und Emissionsminderung unterstützen und vorbeugende Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse fördern“, erklärte Hauk.
„Baden-Württemberg ermöglicht damit optimale Perspektiven für eine zukunftssichere, moderne und nachhaltige Landwirtschaft. Wir geben allen landwirtschaftlichen Betrieben passgenaue Förderinstrumente an die Hand und stärken diese bei der Erbringung wertvoller gesellschaftlicher Aufgaben“, sagte Hauk.
17 Förderprogramme im Land
Folgende 17 baden-württembergische Förderprogramme sind für die zweite Säule im GAP-Strategieplan Deutschland vorgesehen (Teilplan Baden-Württemberg):
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Projekt Moorschutz
- Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
- Diversifizierung
- Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
- Marktstrukturverbesserung
- Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
- Zusammenarbeit /Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
- Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum
- Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)
- Naturparke in Baden-Württemberg (NPBW)
- Regionalentwicklungsprogramm LEADER
Bis Mitte September 2021 muss Baden-Württemberg seinen Entwurf für die Ausgestaltung der Förderprogramme zur zweiten Säule der GAP dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übermitteln. Der nationale GAP-Strategieplan Deutschland wird vom BMEL Anfang Oktober 2021 der EU-Kommission zur informellen Abstimmung übermittelt. Der GAP-Strategieplan Deutschland soll dann spätestens zum 1. Januar 2022 offiziell bei der EU-Kommission eingereicht werden. Die Kofinanzierungsmittel des Landes für die GAP-Förderprogramme sollen bis 2027 sukzessive auf 171 Millionen Euro aufgestockt werden.