Das Land setzt zum 1. September die Verwaltungsvorschrift Frosthilfe 2017 in Kraft. Nach den gravierenden Schäden in der Landwirtschaft durch den Frosteinbruch im April hat die Landesregierung den Beschluss gefasst, die geschädigten Betriebe mit einem finanziellen Hilfsprogramm zu unterstützen. Anträge können ab dem 11. September 2017 gestellt werden.