Die Bau- und Entsorgungsbranche berichtet von Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Dämmplatten, die mit dem Brandschutzmittel HBCD behandelt sind. Problematisch sei die Entsorgung insbesondere dann, wenn die Dämmmaterialien bei größeren Sanierungsmaßnahmen unvermischt anfallen. Mit einem aktuellen Erlass erteilt das Umweltministerium jetzt eine spezielle Ausnahme vom abfallrechtlichen Vermischungsverbot, um die sichere Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe auch künftig zu gewährleisten.