Öffnung von Freizeitparks mit neuer Corona-Hygiene-Verordnung
Ab 29. Mai dürfen Freizeitparks in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Jeder Betreiber muss ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Corona-Verordnung
Mehr Bereiche profitieren von Lockerungen
Das Kabinett hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
Verbraucherschutz
Einwandfreie Trinkwasserqualität sicherstellen
Vor der anstehenden Wiedereröffnung von Fitnessstudios, Sporteinrichtungen oder Hotels müssen die Betreiber sicherstellen, dass keine gefährlichen Keime in den Trinkwassersystemen vorhanden sind. Dafür sollten die Leitungen gründlich gespült werden.
Coronavirus
Corona-Verordnung für Beherbergungsbetriebe veröffentlicht
Ab dem 29. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder vollständig öffnen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest.
Coronavirus
Weitere Öffnung der Sportangebote ab 2. Juni
Ab dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt.
Coronavirus
Notbetreuung an Schulen auch in den Pfingstferien möglich
Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden. Der Einsatz der Lehrer erfolgt auf freiwilliger Basis.
Coronavirus
Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort möglich
Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz können ab sofort über ein Online-Portal eingereicht werden. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.
Coronavirus
Weitere Lockerungen für Musik- und Jugendkunstschulen
Für den Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen gibt es weitere Lockerungen. Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften.
Coronavirus
Allgemeine Weiterbildung kann ab 25. Mai wieder starten
Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute, können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
Grenzen
Schritt für Schritt zurück zur Normalität
Nachdem zur Eindämmung der Corona-Pandemie zahlreiche Grenzübergänge geschlossen und an den offenen Übergängen strenge Kontrolle eingeführt wurden, zeichnet sich nun eine Entspannung für die Menschen im Grenzgebiet ab.
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