Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen nach dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.
Richtlinien
Freizeitspaß und Infektionsschutz
Viele Freizeiteinrichtungen dürfen ab Pfingsten öffnen. Wir sagen, welche Bedingungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und was Sie bei einem Besuch beachten müssen.
Coronavirus
Kinder- und Jugendarbeit kann ab 2. Juni stufenweise beginnen
Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise der Jugendsozialarbeit können ab 2. Juni unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden. Maximal 15 Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
Coronavirus
Polizei kündigt Kontrollen zu Pfingsten an
Im Hinblick auf das Pfingst-Wochenende fordert Innenminister Thomas Strobl die Bürgerinnen und Bürger auf, weiterhin Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten. Die Polizei wird vor allem den Aufenthalt im öffentlichen Raum als auch die anstehenden Versammlungen überwachen.
Coronavirus
Öffnung von Freizeitparks mit neuer Corona-Hygiene-Verordnung
Ab 29. Mai dürfen Freizeitparks in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Jeder Betreiber muss ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Corona-Verordnung
Mehr Bereiche profitieren von Lockerungen
Das Kabinett hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
Sport
Wiedereröffnung von Sportangeboten unter Auflagen
Baden-Württemberg bewegt sich. Ab dem 2. Juni ist wieder mehr Sport möglich. Die neue Corona-Verordnung zu Sportstätten ist ein weiterer kleiner Schritt zurück in die Normalität. Wir erklären, was Sie beim Sport beachten müssen.
Verbraucherschutz
Einwandfreie Trinkwasserqualität sicherstellen
Vor der anstehenden Wiedereröffnung von Fitnessstudios, Sporteinrichtungen oder Hotels müssen die Betreiber sicherstellen, dass keine gefährlichen Keime in den Trinkwassersystemen vorhanden sind. Dafür sollten die Leitungen gründlich gespült werden.
Coronavirus
Corona-Verordnung für Beherbergungsbetriebe veröffentlicht
Ab dem 29. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder vollständig öffnen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest.
Coronavirus
Weitere Öffnung der Sportangebote ab 2. Juni
Ab dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt.
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