Die Landesregierung reformiert das Landespflegegesetz. Ziel ist es, dass jeder Pflegebedürftige an seinem Wohnort ein passendes Angebot finden und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben kann. Beruf und Pflege von Angehörigen sollen besser miteinander vereinbart werden können. Das Gesetz soll die Beratung verbessern und Pflege- und Gesundheitsdienste vor Ort stärker vernetzen.