Das Kabinett hat Änderungen des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die Raumordnungsplanung schneller, effizienter, robuster und digitaler werden. Die Landesregierung will Bürokratie wirksam abbauen und eine bessere Rechtsetzung vorantreiben.
Die Landesregierung will das Aufstellen von Raumordnungsplänen durch Regionalverbände verschlanken und beschleunigen. Entsprechende Verbesserungen im Landesplanungsgesetz hat das Landeskabinett auf seiner Sitzung am Dienstag, 23. Juli 2024, zur Anhörung freigegeben. „Mit diesem Gesetz gestalten wir die Planungsverfahren effizienter und flexibler, treiben die Digitalisierung voran und machen die Pläne robuster. Das ist echter Bürokratieabbau. Damit helfen wir den Regionalverbänden, die Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung in den kommenden Jahren besser zu bewältigen, um beispielsweise beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller voranzukommen“, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.
Die wichtigsten Änderungen im Landesplanungsgesetz im Überblick:
An die Stelle der Genehmigung der Regionalpläne tritt künftig ein Anzeigeverfahren. Damit soll die abschließende Genehmigung der Pläne verschlankt und deutlich verkürzt werden. Lange Wartezeiten auf einen neuen Plan werden vermieden und damit rascher Planungssicherheit vor Ort geschaffen. Wenn das zuständige Ministerium nicht innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist reagiert, kann der Plan künftig sogar ohne Weiteres in Kraft treten.
Die heutige Regelung, wonach privaten Absendern von Stellungnahmen das Ergebnis der Prüfung jeweils einzeln mitzuteilen ist, soll künftig zugunsten einer pauschalen Information entfallen. Ebenso die Regelung für Masseneingaben. Bislang muss die Behörde, die einen Plan aufstellt, zunächst prüfen, ob es sich auch tatsächlich um über 50 Eingaben mit „im Wesentlichen gleichen Inhalt“ handelt. All dies bedeutet eine deutliche Erleichterung beim Umgang mit einer großen Anzahl gleichlautender Eingaben.
Verzögerte Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen sind in der Praxis üblich geworden und stellen einen erheblichen Zeitfresser im Verfahrensablauf dar. Deshalb sollen die Fristen hierfür deutlich verkürzt und verbindlich vorgegeben werden.
Bestimmte formale Fehler im Planungsverfahren sollen in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass der gesamten Plan ungültig wird. Es soll mehr Möglichkeiten geben, diese Fehler nachträglich zu korrigieren. Unwirksame Teile eines Plans können abgetrennt werden, sodass der Rest gültig bleibt. Diese Änderungen sorgen dafür, dass Planungen schneller und verlässlicher werden, was sowohl den Planungsverantwortlichen als auch den Betroffenen zugutekommt.
Alle Verfahrensschritte sollen künftig digital durchgeführt werden, soweit dies rechtlich möglich ist: Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der zuständigen Stellen sollen künftig online erfolgen. Für Behörden wird die digitale Kommunikation verbindlich vorgeschrieben. Für Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen Online-Formulare zum Standard werden. Satzungen der Regionalverbände sollen ausschließlich online bekannt gemacht werden können.
Für die Bereitstellung der Bauleitpläne im automatisierten Raumordnungskataster soll ein einheitliches Datenformat vorgeschrieben werden. Damit soll erstmals die Grundlage für eine medienbruchfreie digitale Übermittlung der dort enthaltenen relevanten Planinhalte gelegt werden.
Zur Förderung von Innovation im Bereich der Regionalplanung, und um auf nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, soll eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel fallbezogene Abweichungen von Standardverfahren ermöglichen. Zudem soll die Rolle der Regionalverbände bei der Umsetzung der Planung gestärkt werden.
Es werden notwendige Anpassungen an die Änderungen des Raumordnungsgesetzes vorgenommen, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten sind. Etliche Doppelregelungen sollen gestrichen werden. Das macht die Anwendung des Gesetzes einfacher.
„Der Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist Teil der ressortübergreifenden Anstrengungen zur Modernisierung und Transformation der Verwaltung“, so Razavi. „Die Landesregierung will Bürokratie wirksam abbauen und eine bessere Rechtsetzung vorantreiben. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst sollen von überflüssigen Hürden im Verwaltungsvollzug befreit werden.“
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Anschließend kann der Entwurf vom Landtag beraten und beschlossen werden.
Beteiligungsportal: Änderung des Landesplanungsgesetzes
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Landesplanung in Baden-Württemberg
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Landesentwicklungsplan
Staatsministerium: Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau