Finanzministerin Edith Sitzmann hat den Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes in den Landtag eingebracht. Das Bodenwertmodell basiert dabei im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert.
Finanzministerin Edith Sitzmann hat den Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes ins Parlament eingebracht. Der Landtag berät damit für die Grundsteuer B ein eigenes Modell für Baden-Württemberg: eine Bodenwertsteuer. Mit dem Gesetz werden die Einnahmen aus der Grundsteuer, die im vollen Umfang den Kommunen zustehen, über das Jahr 2024 hinaus gesichert.
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis 31. Dezember 2019 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen. Daran schließt sich eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 an. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben werden. Der ersten Frist ist der Bundesgesetzgeber mit dem Grundsteuerreformgesetz Ende letzten Jahres nachgekommen. In die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell fließen der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, der Gebäudetyp, die Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Mit dem Gesetzespaket zur Grundsteuer wurde auch das Grundgesetz geändert und dadurch den Ländern die Möglichkeit gegeben, vom Bundesrecht abzuweichen und eigene Landesgrundsteuergesetze zu beschließen. Diese Möglichkeit nimmt Baden-Württemberg mit dem Landesgrundsteuergesetz jetzt wahr.
„Mit dem Bodenwertmodell bringt das Finanzministerium zum ersten Mal ein eigenständiges Steuergesetz in den Landtag ein“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann im Landtag. „Dies ist ein historischer Tag, denn wir sind auch das erste Land, bei den ein eigenes vollumfängliches Grundsteuergesetz in das Gesetzgebungsverfahren geht.“
Modell basiert auf zwei Kriterien
Das Modell für Baden-Württemberg basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. „Das vorliegende Landesgrundsteuermodell ist mutig, innovativ, einfach, gerecht und transparent“, so die Ministerin „Und es ist nach Aussage von Experten verfassungskonform.“ Das Verfahren sieht vor, dass Grundstücksfläche und Bodenrichtwert miteinander multipliziert werden. Im zweiten Schritt wird darauf die im Gesetz festgelegte Steuermesszahl angewandt. Um überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte nicht zu verteuern, ist ein Abschlag von 30 Prozent eingeplant. „Bei unserem Modell zählt nur der Wert des Grundstücks. Damit werden unbebaute Grundstücke stärker belastet und sollen für die Wohnbebauung genutzt werden“, so Sitzmann. „Dadurch erreichen wir eine möglichst zielgenaue Förderung ohne großen bürokratischen Aufwand.“
Zustimmung der Kommunen
Das baden-württembergische Grundsteuermodell findet auch die Zustimmung der kommunalen Landesverbände. Diese hatten im Anhörungsverfahren Gelegenheit, Stellung zum Entwurf zu nehmen. „Die Einnahmen der Grundsteuer sind für die Kommunen wichtig, da sie konjunkturunabhängig sind - im Gegensatz zu den Gewerbesteuern oder den Schlüsselzuweisungen.“
Die Kommunen legen mit den Hebesätzen die konkrete Höhe der Grundsteuer fest. Sie haben es damit auch in der Hand, ob die Reform aufkommensneutral umgesetzt wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich grundsätzlich zu diesem Ziel bekannt.
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2020: Kabinett beschließt Landesgrundsteuergesetz
Finanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer