Ab Sonntag, 18. September, gelten neue gesetzlichen Vorgaben zu einem vereinfachten Kontowechsel. Verbraucherminister Peter Hauk begrüßte die neue Regelung.
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die neuen Bestimmungen einen einfacheren Kontowechsel. Sie können so nun leichter zum für sie passenden Konto wechseln. Vor einem Wechsel ist es ratsam, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst Entgelte für Girokonten vergleichen. Wenn sie dann für den Kontowechsel den neuen Service nutzen möchten, sollten sie genau hinschauen. Denn für diesen Service kann ein Entgelt verlangt werden, wenn dieses vereinbart wurde. Daher lohnt es sich vor Nutzung des Services einen genauen Blick in die Vereinbarungen zu werfen“, sagte Hauk.