Das Kabinett hat sich mit dem Hochwasserschutz in Baden-Württemberg und der Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften befasst. Weiteres Thema waren das Jugendticket BW und das neue D-Ticket JugendBW.
Baden-Württemberg ist beim Hochwasserschutz auf gutem Weg und investiert weiter
Angesichts der aktuellen Hochwasserereignisse in Deutschland befasste sich der Ministerrat am Dienstag, 9. Januar 2024, mit dem aktuellen Stand zum Thema Hochwasserschutz in Baden-Württemberg. Hochwasserschutz wird in Baden-Württemberg seit vielen Jahren großgeschrieben und das Land baut diesen kontinuierlich aus. Bereits 2003 hat Baden-Württemberg eine Strategie zum Umgang mit Hochwasser entwickelt, die fortlaufend aktualisiert wird, zuletzt 2022. Allein 2023 investierte das Land rund 115 Millionen Euro. Ein wichtiges Instrument der Hochwasservorsorge ist das digitale Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS, das vom Land entwickelt wurde und die Kommunen im Hochwasserfall beim Krisenmanagement unterstützt. Alle Kommunen sind aufgerufen, dieses Instrument zu nutzen. Um sich speziell für Starkregenereignisse vorbereiten zu können, hat das Land den Kommunen kurz nach den heftigen Starkregenereignissen 2016 den Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ an die Hand gegeben. Auch die 2023 weiterentwickelte Klimawandelanpassungsstrategie greift die Risiken von Starkregen, Hochwasser und anderen Extremereignissen auf und formuliert Maßnahmen zum Beispiel für die Landwirtschaft oder für die Verkehr- und Bauleitplanung der Kommunen. Neben präventiven Schutzmaßnahmen setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Elementarschadenversicherung ein.
Kabinett gibt Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften zur Anhörung der Verbände frei
Mit dem am 9. Januar 2024 vom Ministerrat zur Anhörung freigegebenen Mantelgesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften sollen Änderungen und Anpassungen unter anderem des Fischereigesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes sowie des Landeswaldgesetzes erfolgen. Damit soll insgesamt zu einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung beigetragen werden. Beispielsweise soll das Alter, ab dem Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt werden. Außerdem soll die rechtliche Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung des Kulturlandschaftsrates geschaffen und eine digitale Förderantragsstellung ermöglicht werden. Darüber hinaus ist geplant, die Grundlage für eine digitale Förderantragsstellung sowie die Bereitstellung eines Online-Portals zur gezielten Beratung und Information von Waldbesitzenden gesetzlich zu verankern.
Positive Bilanz zum Jugendticket BW – seit 1. Dezember 2023 D-Ticket JugendBW
Eine positive Bilanz zog Verkehrsminister Winfried Hermann zur Entwicklung des JugendticketBW. So haben seit der Einführung zum 1. März 2023 auf Anhieb weit mehr als eine halbe Million junge Menschen das neue Ticketangebot genutzt. Hinzu kommen über 83.000 verkaufte Zeitkarten für Schüler- und Studitickets sowie Jedermannzeitkarten. Somit sind 87 Prozent aller verkauften Zeitfahrscheine der jungen Altersgruppe Jugendtickets. Zum 1. Dezember 2023 wurde das JugendticketBW durch das D-Ticket JugendBW abgelöst. Damit können alle Menschen unter 21 und Auszubildende, Studierende, Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für nur einen Euro pro Tag in ganz Deutschland Bus und Bahn fahren. Die Tickets sind eine gemeinsame Initiative des Landes, der Land- und Stadtkreise sowie der Verkehrsverbünde. Das Land übernimmt den Großteil der Kosten. Im Ergebnis verbessert das Angebot nicht nur die Mobilität der jungen Menschen, sondern entlastet diese bzw. ihre Familien auch finanziell teils erheblich. Vor dem Hintergrund des neuen, noch attraktiveren D-Ticket JugendBW rechnet das Land mit einer zusätzlichen Steigerung der Verkaufszahlen.