Das Kabinett hat am 20. Juli unter anderem die Hochwasserkatastrophe, die Eckpunkte für den Haushalt 2022, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Förderungen für die Landwirtschaft und Corona-Hilfen für den Nahverkehr besprochen.
Unterstützungsleistungen für Unwettergebiete und aktuelle Hochwassersituation in Baden-Württemberg
Nach den verheerenden Unwettern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, sowie in Bayern und Sachsen beschäftigte sich der Ministerrat mit den Unterstützungsleistungen für die Unwettergebiete und der Hochwassersituation sowie den Vorsorgemaßnahmen in Baden-Württemberg. In der anschließenden Regierungspressekonferenz drückte Ministerpräsident Kretschmann den Familien der Menschen, die bei den heftigen Unwettern auf tragische Weise ihr Leben ließen, und den Verletzten sowie persönlich Betroffenen, die über Nacht ihr Hab und Gut verloren haben, sein Mitgefühl aus.
Innenminister Thomas Strobl berichtete, dass rund 200 Einsatzkräfte der Polizei und mehr als 1.000 Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes aus allen Landesteilen im Einsatz sind. Er zeigte sich erfreut über die schlagkräftigen und belastbaren Stabsstrukturen des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg. Er informierte zudem zur Warnung in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg setzt zur amtlichen Warnung der Bevölkerung landesweit auf das satellitengestützte modulare Warnsystem MoWaS des Bundes. Über MoWaS können alle angeschlossenen Warnmedien und -mittel zeitgleich und mit einer Eingabe ausgelöst werden.
Zu den bereits getroffenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Baden-Württemberg informierte Umweltministerin Thekla Walker das Kabinett. In Baden-Württemberg wurde schon seit 2013 vorsorglich damit begonnen, den Hochwasserschutz und die naturnahe Umgestaltung der großen Gewässer wie Rhein und Donau zu verbessern. Städte und Gemeinden werden beispielsweise bei Hochwasserschutzmaßnahmen und der Erstellung von Konzepten beim Starkregenmanagement unterstützt. Das Umweltministerium überprüft derzeit, wie die bestehenden Frühwarnsysteme bei Hochwasser weiterentwickelt werden können. Und auch die Anpassungsstrategie an den Klimawandel wird die Landesregierung fortschreiben.
Meldung: Unwetterhilfen, Hochwasserschutz und die Folgen des Klimawandels
87,5 Millionen Euro für die Förderung grenzüberschreitender Projekte
Für Projekte in den beiden baden-württembergischen Grenzräumen am Oberrhein sowie am Hochrhein und Bodensee stehen in den Jahren 2021 bis 2027 insgesamt 87,5 Millionen Euro für die Förderung grenzüberschreitender Projekte zur Verfügung. Das sind zehn Prozent mehr als in der vorherigen EU-Förderperiode, wie Staatssekretär Florian Hassler dem Ministerrat berichtete.
Am Oberrhein kooperiert Baden-Württemberg schon seit 30 Jahren erfolgreich mit Partnern aus Rheinland-Pfalz, der Région Grand Est und den anliegenden Schweizer Kantonen. Gemeinsam wurden in den vergangenen zwei Jahren die politischen Ziele und wichtige Eckpunkte für das künftige INTERREG A-Programm am Oberrhein diskutiert und festgelegt. Diesen Vorschlägen hat der Ministerrat am Dienstag, den 20. Juli 2021 zugestimmt. In den kommenden Jahren können somit grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Klima- und Umweltschutz, Nachhaltige Energieversorgung, Nachhaltige Mobilität, Gesundheit, Bildung, Kultur und Tourismus sowie Innovation, Verwaltungszusammenarbeit und Bürgerbegegnung gefördert werden. Dabei werden Investitionen in den Klimaschutz und die Abfederung der negativen Folgen der Corona-Pandemie auch in der grenzüberschreitenden Kooperation ganz oben auf der Liste und entsprechend mit den meisten finanziellen Mitteln hinterlegt.
Land bekennt sich zur historischen Verantwortung bei Aufarbeitung des Kolonialismus
Baden-Württemberg hat als erstes Land den Weg frei gemacht für Rückgaben von Benin-Bronzen an Nigeria. Das Stuttgarter Linden-Museum erhält den Auftrag, konkrete Objekte für eine Rückgabe zu identifizieren und in Gespräche mit der nigerianischen Seite einzutreten.
Zum Umgang mit Benin-Objekten aus dem Bestand des Linden-Museums hat die Wissenschaftsministerin dem Kabinett berichtet. Im Bestand des Linden-Museums befinden sich 78 Objekte aus dem ehemaligen Königreich Benin, darunter 64 sogenannte Benin-Bronzen. Den Benin-Bronzen kommt aufgrund ihrer historischen und kulturellen Bedeutung, ihres künstlerischen Rangs sowie ihrer internationalen Verbreitung eine hervorgehobene Stellung zu.
Am 29. April 2021 haben sich einige zentral betroffene Museen und deren Träger mit Vertretern des Auswärtigen Amtes sowie mit Staatsministerin Prof. Monika Grütters zu einem abgestimmten Vorgehen beim Umgang mit den Benin-Bronzen bekannt. Es wurde die Erklärung zum Umgang mit den in deutschen Museen und Einrichtungen befindlichen Benin-Bronzen (Benin-Erklärung) verabschiedet. Mit dieser Erklärung machen die Unterzeichner deutlich, dass der Umgang mit den Benin-Bronzen als ein entscheidender Baustein im Umgang Deutschlands mit Sammlungsgut aus kolonialem Kontext anzusehen ist, der international Beachtung finden wird. Das Land bekennt sich also zu seiner historischen Verantwortung bei der Aufarbeitung des Kolonialismus, dessen Folgen bis heute sichtbar sind.
Meldung: Land macht Weg frei für Rückgabe von Benin-Bronzen
Fördervolumen von 1,5 Milliarden für Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union
Der Ministerrat hat insgesamt 17 Programme für Förderungen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) beschlossen, die so als spezifische Maßnahmen Baden-Württembergs in den nationalen Strategieplan mit aufgenommen werden sollen. In der zweiten Säule können gezielt landesspezifische Maßnahmen gefördert werden. Insbesondere sind hier Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz und zur Stärkung der Biodiversität verankert, wie beispielsweise das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, die Umstellung und der Betrieb des Ökolandbaus, Maßnahmen der Landschaftspflege und der Nachhaltigen Waldwirtschaft. Das Fördervolumen für die Jahre 2023 bis 2027 beträgt über 1,5 Milliarden Euro. Mit der zweiten Säule der GAP beteiligt sich die EU an der Finanzierung der Förderung der ländlichen Entwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Die Ko-Finanzierung erfolgt wie bisher im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sowie mit Landesmitteln.
Meldung: 1,53 Milliarden Euro für baden-württembergische Agrarförderprogramme
Eckpunkte für den Haushalt 2022 beschlossen
Das Kabinett hat die Eckdaten zum Haushalt 2022 beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen Einjahreshaushalt. Der Haushalt wird weiterhin stark von der Pandemie geprägt sein. Zudem geht die Landesregierung die Umsetzung der vielfältigen, wichtigen Themen des Koalitionsvertrags an. Den Eckpunkten liegt ein Delta zwischen erwarteten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3,6 Milliarden Euro zugrunde. Hinzu kommen Maßnahmen mit einem Volumen von 289 Millionen Euro, die im dritten Nachtragshaushalt beschlossen wurden und nun eine Folgewirkung entfalten. Der Korridor für Mehrausgaben liegt bei 345 Millionen Euro. In den Vorjahren lag dieser zumeist deutlich darüber. Diese Ausgaben werden durch voraussichtliche Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro, einem Überschuss aus dem Haushalt 2020 in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro und einer Globalen Mehreinnahme mit einem Volumen von 315 Millionen Euro ausgeglichen. Die Ministerien sind zudem aufgefordert 250 Millionen Euro einzusparen. Neue Kredite sollen nicht aufgenommen werden.
Meldung: Eckpunkte für den Landeshaushalt 2022 beschlossen
Fahrzeugflotte des Landes unterschreitet CO2-Grenzwert von 95 Gramm
Die Landesregierung erfasst seit dem Jahr 2011 den Kohlendioxid-Ausstoß der Dienstfahrzeuge zur Personenbeförderung im Landesfuhrpark, mit Ausnahme der Polizei. Verkehrsminister Winfried Hermann hat im Kabinett die Werte für das Jahr 2020 vorgestellt. Der seit 2020 geltende Grenzwert von 95 Gramm (g) Kolendioxid pro Kilometer (CO2/km) im Flottendurchschnitt wurde mit 93,67 g CO2/km nicht nur direkt eingehalten, sondern sogar unterschritten. Seit dem Jahr 2011 konnte die Landesregierung durch die sukzessive Flottenerneuerung und das Sonderprogramm zur Fuhrparkmodernisierung den CO2-Ausstoß des Landesfuhrparks um rund 36 Prozent senken. Auch zukünftig soll der Anteil emissionsarmer Fahrzeuge in der Landesflotte weiter erhöht werden, beispielsweise mit der Einführung von Sammelausschreibungen.
ÖPNV-Rettungsschirm wird mit weiteren 170 Millionen Euro fortgeführt
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2020 die Einrichtung eines Rettungsschirms für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Der Rettungsschirm kompensiert die durch die Corona-Pandemie entstandenen beziehungsweise entstehenden Einnahmeausfälle der ÖPNV-Unternehmen. Dieser ÖPNV-Rettungsschirm soll nach einem Beschluss des Bundes und der Länder auch im Jahr 2021 fortgeführt werden. Wie Verkehrsminister Winfried Hermann dem Ministerrat berichtete, belaufen sich die gesamten Schäden für Baden-Württemberg nach aktuellen Prognosen für die Jahre 2020 und 2021 auf 684 Millionen Euro. Diese Schadenssumme werden sich Bund und Land teilen. Baden-Württemberg wird daher insgesamt bis zu 342 Millionen Euro bereitstellen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus bereits beschlossenen 130 Millionen Euro von Juli 2020 und weiteren 50 Millionen Euro von März 2021. Zusätzlich hat das Landeskabinett nochmals weitere bis zu 170 Millionen Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm beschlossen.
Meldung: 170 Millionen Euro zusätzlich für Nahverkehrs-Rettungsschirm
Quelle:
/red