Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Gesetz für mehr Steuergerechtigkeit im Onlinehandel in Kraft. Das Gesetz geht auf eine Initiative Baden-Württembergs zurückgeht. Die neuen Haftungsregeln betreffen Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Sie müssen Internethändler von einer Onlineplattform ausschließen, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können. Ansonsten haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall.