Ab 2019 sollen Internetmarktplätze in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Der Bundesrat hat sich hierzu mehrheitlich für einen Gesetzentwurf ausgesprochen. Steuerbetrug im Onlinehandel wird dadurch erschwert.
Der Bundesrat hat sich heute mehrheitlich für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Vorgehen gegen Steuerbetrug beim Onlinehandel ausgesprochen: Ab dem Jahr 2019 sollen Internetmarktplätze in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung geht auf eine gemeinsame Initiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zurück.
Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen
„Es kann nicht sein, dass ausländische Händler ihre Waren über das Internet nach Deutschland verkaufen, ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Wir haben uns daher mit Nachdruck für ein Gesetz ausgesprochen, das die Besteuerung sicherstellt. Mit der jetzt vorgesehenen Haftung der Online-Marktplatzbetreiber schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen. Wir sind es den inländischen, gesetzestreuen Einzelhändlern schuldig, für gleiche steuerliche Regeln zu sorgen. Mehr Steuergerechtigkeit, mehr Einnahmen für unser Gemeinwesen, weniger Steuerkriminalität: Es zahlt sich aus, wenn wir Internetmarktplätze in die Pflicht nehmen, auf ihren Plattformen für Steuerehrlichkeit zu sorgen“, sagten Sitzmann und Schäfer heute nach der Abstimmung des Bundesrates.
„Wir freuen uns, dass sich zunächst die Bundesregierung und nun auch der Bundesrat der ursprünglich von uns in der Finanzministerkonferenz angestoßenen Initiative angeschlossen haben. Das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern wirkt bereits: Die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan habe sich von Mai 2017 bis Mitte September 2018 auf 4087 mehr als verachtfacht. Der Druck wirkt!“
„Der Steuerbetrug geht meist auf das Konto von Händlern auf dem elektronischen Marktplatz, nicht das des Marktplatzbetreibers. Da wir ihn aber nun in die Haftung nehmen, hat er ein Interesse daran, auf seinem Marktplatz für Ordnung zu sorgen und nur noch die ehrlichen Händler zuzulassen. So gewinnen der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und die Kundinnen und Kunden, die sich viel sicherer sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Nur so haben ehrliche Unternehmen gleiche Chancen“, erklärten Sitzmann und Schäfer.
Steuerausfälle im hohen dreistelligen Millionenbereich
Beide sagten außerdem: „Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich, Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler und das kriminelle Umgehen der Steuerpflicht: Es gibt mehr als genug triftige Gründe, warum wir gegen den um sich greifenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen müssen.“
Baden-Württemberg und Hessen hatten das Thema im vergangenen Jahr zusammen auf die Tagesordnung der Länderfinanzminister gebracht. Bei der Jahreskonferenz der Finanzministerkonferenz (FMK) in Konstanz, zu der Finanzministerin Sitzmann als Gastgeberin eingeladen hatte, beschlossen die Länder daraufhin unter Vorsitz von Finanzminister Schäfer, ein gemeinsames Vorgehen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu erarbeiten. Die konkreten Maßnahmen wurden dann bei der Jahreskonferenz 2018 in Goslar beschlossen. Die FMK bat den Bund, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Diesen beschloss das Bundeskabinett im August. Die heute verabschiedete Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet. Im weiteren Verfahren ist auch noch der Deutsche Bundestag zu beteiligen.