Baden-Württemberg und Hessen ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität gelungen. Ab März 2019 können Betreiber von Internetmarktplätzen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen.
Mit einem Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel ist Baden-Württemberg und Hessen ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität gelungen. Der Bundesrat hat sich heute für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Vorgehen gegen Steuerbetrug beim Onlinehandel ausgesprochen: Ab März 2019 können Betreiber von Internetmarktplätzen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Das neue Gesetz geht auf eine gemeinsame Initiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zurück.
Ausländische Händler mussen Umsatzsteuer zahlen
„Dass ausländische Händler für ihre hier verkauften Waren keine Umsatzsteuer zahlen, war für uns nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir mit Nachdruck dieses Gesetz vorangetrieben, das die Besteuerung sicherstellt. Das ist gut für die Steuergerechtigkeit und ein Instrument gegen diejenigen, die beim Handel im Internet mit krimineller Energie die Umsatzsteuer umgehen. Damit ist nun Schluss“, sagten Sitzmann und Schäfer heute nach dem Plenum des Bundesrates.
„Der Steuerbetrug geht meist auf das Konto von Händlern auf dem elektronischen Marktplatz, nicht auf das des Marktplatzbetreibers. Da wir ihn aber nun in die Haftung nehmen, hat er endlich ein Interesse daran, auf seinem Marktplatz für Ordnung zu sorgen und nur noch die ehrlichen Händler zuzulassen“, sagte Sitzmann. Davon profitierten der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und am Ende auch die Kundinnen und Kunden, die sich viel sicherer sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht. „Nur so haben unsere ehrlichen Unternehmen gleiche Chancen“, betonte Schäfer.: „Die Marktplatzbetreiber werden zukünftig noch genauer hinsehen müssen, welche Aktivitäten ihre Internethändler auf der Plattform entfalten. Eine Befreiung von der Haftung ist nur möglich, wenn der Plattformbetreiber eine Bescheinigung für einen Händler vorweisen kann, dass dieser steuerlich geführt wird“, erklärte Schäfer weiter. Das bedeute, dass bisher steuerlich nicht erfasste Händler sich beim Finanzamt registrieren lassen müssten.
Initiative aus Baden-Württemberg und Hessen
Die Initiative aus Baden-Württemberg und Hessen wirkt bereits: Die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan habe sich bereits im Zeitraum von Mai 2017 bis Mitte September 2018 auf etwas mehr als viertausend erhöht und damit mehr als verachtfacht. Sitzmann: „Der Druck wirkt, bevor das Gesetz in Kraft ist“
„Mit der jetzt in das Gesetz aufgenommenen Haftung der Online-Marktplatzbetreiber schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen. Wir sind es den inländischen, gesetzestreuen Einzelhändlern schuldig, für gleiche steuerliche Regeln zu sorgen“, so Schäfer. Das bringe mehr Steuergerechtigkeit, mehr Einnahmen für das Gemeinwesen und weniger Steuerkriminalität: „Es wird sich auszahlen, dass wir künftig Internetmarktplätze in die Pflicht nehmen, auf ihren Plattformen für Steuerehrlichkeit zu sorgen“, sagte Sitzmann.
Baden-Württemberg und Hessen hatten das Thema im vergangenen Jahr zusammen auf die Tagesordnung der Länderfinanzminister gebracht. Bei der Jahreskonferenz der Finanzminister (FMK) in Konstanz, zu der Finanzministerin Sitzmann als Gastgeberin eingeladen hatte, beschlossen die Länder daraufhin unter Vorsitz von Finanzminister Schäfer, ein gemeinsames Vorgehen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu erarbeiten. Die konkreten Maßnahmen wurden dann bei der Jahreskonferenz 2018 in Goslar beschlossen. Die FMK bat den Bund, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Diesen beschloss das Bundeskabinett im August. Nach der Zustimmung des Deutschen Bundestages stimmte heute auch der Bundesrat für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Dann beginnen auch die Aufzeichnungspflichten für Marktplatzbetreiber. Die Haftung der Betreiber für Umsatzsteuerausfälle – im Hinblick auf Händler die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörig sind – ist für den 1. März 2019 geplant. Für andere Händler greift die Haftung zum 1. Oktober nächsten Jahres.
Quelle:
Hessisches Ministerium der Finanzen, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg