Die Landesregierung hat ihren zweiten Bericht über die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ innerhalb der Landesverwaltung veröffentlicht. Das Land hat sich mit dem Beitritt zur Charta vor fünf Jahren selbst zu einem Engagement gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit verpflichtet.
Die Landesregierung hat ihren zweiten Bericht über die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ innerhalb der Landesverwaltung veröffentlicht und die Förderung von Vielfalt als zentrale Leitlinie ihres Handelns bekräftigt. Vor fünf Jahren ist das Land der Charta beigetreten und hat sich damit selbst zu einem Engagement gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit in der Landesverwaltung verpflichtet.
Der zuständige Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha, verwies in diesem Zusammenhang auf die Ziele der Charta. „Sie steht für Offenheit und Toleranz – besonders dort, wo die Persönlichkeit eines Menschen berührt ist. Das ist ein wichtiges Signal. Denn Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung dürfen kein Grund sein, jemanden auszugrenzen. Die Charta der Vielfalt ist für uns deshalb ein wichtiger Wegweiser, wie wir unsere Kultur der Vielfalt im Alltag erfolgreich leben können“, so der Minister.
Vielfältige Umsetzung in der Landesverwaltung
Der diesjährige Bericht zeige deutlich, wie vielfältig die „Charta der Vielfalt“ in der Landesverwaltung umgesetzt werde. Exemplarisch nannte Lucha, dass zahlreiche Ministerien und Behörden Rücksicht auf religiöse Feiertage, Festzeiten und Fastenzeiten nehmen, die in Deutschland bislang keinen Schutz genießen. Auf Antrag erhielten die Beschäftigten an diesen Tagen Urlaub oder Arbeitszeitausgleich.
Zu den weiteren Maßnahmen und Projekten innerhalb der Landesverwaltung gehöre auch, dass beispielsweise das Staatsministerium in Stellenausschreibungen darauf hinweise, dass sich das Land den Inhalten und Zielen der Charta verpflichtet fühle. Bei der Besetzung von Teams werde im Staatsministerium auf eine möglichst heterogene Zusammensetzung geachtet. Außerdem erhielten alle neuen Mitarbeiter eine Online-Schulung zu den Inhalten und Zielen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, um Benachteiligungen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz vorzubeugen.
Das Ministerium für Soziales und Integration finanziert seit dem Jahr 2013 mehr als 600 eintägige interkulturelle Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Beschäftigte der Landesverwaltung und der kommunalen Verwaltungen. „Ziel ist es, die interkulturelle Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst weiter zu stärken“, betonte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
Das Justizministerium stärkt diese Kompetenzen durch Qualifizierungsmaßnahmen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Im Rahmen des Projekts „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge.“ engagieren sich diese seit Mai dieses Jahres auf freiwilliger Basis als Dozentinnen und Dozenten im Rechtsstaatsunterricht für Geflüchtete. Außerdem haben die Beschäftigen die Möglichkeit, an internationalen Hospitationsprogrammen und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Des Weiteren wird das Angebot an islamischer Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten vom Justizministerium fortlaufend ausgeweitet.
Innerhalb des bestehenden Kooperationsprogramms „Schule – Verein“ hat das Kultusministerium eine neue Förderlinie „Integration“ eingerichtet. Das Ministerium bezuschusst regelmäßige, außerunterrichtliche Spiel-, Übungs- und Trainingsgruppen in den verschiedensten Sportarten, an denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Fluchterfahrung gemeinsam teilnehmen. Die Angebote werden von Sportfachkräften aus den Vereinen betreut.
Mehr als 260 Unterzeichner in Baden-Württemberg
Bundesweit haben bis heute mehr als 2.700 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet, deren Ziel lautet, eine Selbstverpflichtung zur Wertschätzung von Vielfalt generieren. In Baden-Württemberg sind es bereits über 260 Unterzeichner. Das Land Baden-Württemberg ist der Charta als Arbeitgeber 2012 beigetreten.
Die erneute Fortschreibung des Berichts zur Umsetzung der Charta in der Landesverwaltung Baden-Württemberg ist (entsprechend dem bisherigen zweijährigen Turnus) für das Jahr 2019 geplant.
Vielfalt wirkt produktiv
Dass Vielfalt produktiv wirkt, belegen laut Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration zahlreiche Studien. Bereits 2014 habe eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft gezeigt, dass kulturelle Vielfalt im Unternehmen (insbesondere auch in Gestalt heterogen zusammengesetzter Teams) einen positiven Effekt auf die Kreativität und Innovationsfähigkeit eines Unternehmens habe. Eine Diversity-Studie der PageGroup aus dem Jahr 2016 zeige außerdem auf, dass Unternehmen, die Vielfalt in ihren Wertekanon eingebunden haben, einen signifikant positiven Einfluss auf ihre Produktivität und das interne Arbeitsklima verzeichnen können. Gleichzeitig wachse die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten; diese sind im Durchschnitt seltener krank und fühlen sich stärker zum Unternehmen zugehörig.
Die Charta der Vielfalt wurde im Dezember 2006 von Daimler, der BP Europa SE (ehemals Deutsche BP), der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom ins Leben gerufen. Schirmherrin ist Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die an der Initiative beteiligten Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.