Die Zahl der in Strafverfahren rechtskräftig verurteilten Personen ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr zwar weiter zurückgegangen, und zwar um 2,1 Prozent. Allerdings stieg die Anzahl der Verurteilungen insbesondere wegen Diebstahls und Wohnungseinbruchdiebstählen an.
Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat mit der Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, die Strafverfolgungsstatistik 2015 vorgestellt. „Wenn die Zahl der Verurteilten im Land zurückgeht, ist das selbstverständlich eine positive Entwicklung“, sagte Wolf. „Wir haben aber im Bereich der Kriminalität, die einen unmittelbaren Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürger hat, bei den Diebstählen und insbesondere bei den Wohnungseinbrüchen unerfreuliche Entwicklungen.“
Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung ist um 2,5 Prozent angestiegen. Die Verurteilungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls sind, im Gegensatz zum Vorjahr, in dem noch ein Rückgang von 12,3 Prozent zu verzeichnen war, dem allgemeinen Trend der letzten Jahre folgend weiter gestiegen, und zwar um 18,2 Prozent. „Dies ist in der Tat ein Problem, bringen Wohnungseinbrüche doch erhebliche Folgen für die Opfer mit sich. Hier müssen wir in der Politik gegensteuern“, sagte Wolf.
Als erfreulich bezeichnete Wolf, dass sich bei den Verurteilungen junger Menschen der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fortsetzt. Die Zahl verurteilter Jugendlicher sei mit 4.378 dem Trend der Vorjahre entsprechend weiter stark gefallen, und zwar um 10,5 Prozent. Darüber hinaus sei die Zahl der verurteilten Heranwachsenden ebenfalls gefallen, und zwar um 2,3 Prozent. Minister Wolf erklärte: „In diesem Bereich ist ein Rückgang aus gesellschaftlicher Sicht besonders wichtig. Rechtskräftige Verurteilungen haben nicht selten eine erhebliche Wirkung auf Jugendliche und junge Erwachsene in einer wichtigen Lebensphase. Daher sind mir die Häuser des Jugendrechts ein besonderes Anliegen.“
Wolf betonte, dass die Statistik lediglich die rechtskräftigen Verurteilungen aus dem Jahr 2015 erfasst. Nicht erfasst sind insbesondere die – weiter erheblich gestiegenen – Eingangszahlen bei den Staatsanwaltschaften. Bei den Staatsanwaltschaften im Land gingen 2015 insgesamt 508.630 Verfahren gegen bekannte Personen und 347.532 Verfahren gegen unbekannt ein. Dies bedeutet ein Zehn-Jahres-Hoch. Die Gesamtzahl der Verfahrenseingänge gegen bekannte Personen stieg seit 2012 um elf Prozent. Wolf sagte: „Die seit Jahren unter 2,5 Prozent liegende Freispruchquote spricht dabei für die Sorgfalt, mit der die Strafverfolgungsbehörden trotz hoher Belastung bei der Entscheidung vorgehen, Anklage zu erheben oder den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen.“
Rückschlüsse auf die derzeitige hohe Arbeitsbelastung der Justiz in Baden-Württemberg lässt die Strafverfolgungsstatistik ohnehin nicht zu: Denn nach den Berechnungen des Personalbedarfsberechnungssystems Pebb§y macht die Arbeitsbelastung der Richter im Strafrechtsbereich lediglich 18 Prozent der gesamten richterlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg aus.
Strafverfolgungsstatistik
Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Täterinnen oder Täter ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Abbild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.
Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.