Justiz

Wolf fordert erweiterte DNA-Analyse im Strafverfahren

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Eine Labormitarbeiterin sieht sich eine DNA-Analyse auf einem Monitor an. (Quelle: © dpa)

Die Justizministerkonferenz hat in Deidesheim über eine Erweiterung der DNA-Analyse im Strafverfahren diskutiert. Justizminister Guido Wolf hatte die Diskussion im Dezember des vergangenen Jahres angestoßen und im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder und Bundesjustizminister Heiko Maas haben bei der Justizministerkonferenz im rheinland-pfälzischen Deidesheim am 21. und 22. Juni über eine Erweiterung der DNA-Analyse im Strafverfahren diskutiert. Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hatte die Diskussion im Dezember des vergangenen Jahres angestoßen und im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.

Bisher dürfen Ermittler im Strafverfahren DNA-Spuren nicht nach Informationen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe des Spurenträgers auswerten. Minister Wolf sagte: „Es stößt sich niemand daran, dass beispielsweise anhand von Videoaufnahmen des Täters Personenbeschreibungen mit körperlichen Merkmalen, wie etwa der Haut- und Haarfarbe, erstellt werden. Dann muss es aber auch zulässig sein, solche körperlichen Merkmale über den ‚Umweg‘ einer DNA-Analyse zu ermitteln, um damit die Aufklärung von Verbrechen zu erleichtern.“

Die gesetzlichen Grundlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten

Wolf nahm erfreut zur Kenntnis, dass Bundesjustizminister Heiko Maas inzwischen seine Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung teile. Wolf hierzu: „Über die Aussage von Heiko Maas, dass wir nun bei der Erweiterung der DNA-Analyse nicht mehr über das ‚Ob‘, sondern nur noch über das ‚Wie‘ sprechen, freue ich mich. Ich bin sehr zuversichtlich: Unsere Initiative führt dazu, dass die erweiterte DNA-Analyse zur Verbrechensaufklärung kommen wird.“

Wolf weiter: „Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 2004, seitdem haben sich die Ermittlungsmöglichkeiten massiv weiterentwickelt. Inzwischen ist es möglich, aufgrund molekulargenetischer Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit Aussagen über die Augen-, Haar und Hautfarbe sowie das biologische Alter von Tätern zu treffen. Heiko Maas hat ausdrücklich gesagt, dass er meine Einschätzung teilt, wonach die gesetzlichen Grundlagen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten entsprechen.“

Darüber hinaus erreichte die Justizministerkonferenz ein Brief der Innenministerkonferenz, in dem die Innenminister sich ebenfalls für eine Erweiterung der DNA-Analyse aussprechen. Minister Wolf: „Dieser Rückenwind tut unserem Vorstoß gut. Ich hoffe, dass unsere Initiative dadurch auch auf Bundesebene neuen Schwung erhält und die erweitere DNA-Analyse endlich kommen wird.“

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