Justizminister Guido Wolf hat bei einem Besuch der Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe die Leistungen der Mitarbeiter bei der Übertragung und Weiterentwicklung der Bewährungs- und Gerichtshilfe gewürdigt. Die Aufgaben wurden zu Beginn des Jahres auf die neu gegründete Anstalt übertragen.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat die Zentrale der Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) in Stuttgart besucht. Die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe einschließlich des Täter-Opfer-Ausgleichs wurden zu Beginn des Jahres auf die neu gegründete BGBW übertragen, nachdem sie zehn Jahre lang durch einen freien Träger, die gemeinnützige Neustart gGmbH, wahrgenommen wurden. Minister Wolf würdigte die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Übertragung und Weiterentwicklung der Bewährungs- und Gerichtshilfe: „Sie haben sich in diesen schwierigen Prozess mit vielen Ideen und großem Engagement eingebracht. Hierfür gilt Ihnen mein herzlicher Dank.“
Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Wolf würdigte weiter den Beitrag der Bewährungs- und Gerichtshilfe für die Resozialisierung von Straftätern: „Eine gelungene Resozialisierung ist der beste Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit. Jede erfolgreich verlaufene Bewährungszeit verhindert eine Inhaftierung, eröffnet den Betroffenen neue Perspektiven und erspart uns zugleich teure Hafttage.“
Minister Wolf lobte zudem das Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg: „Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umso mehr freut mich, dass 600 Ehrenamtliche unter professioneller Anleitung eigenverantwortlich in der Bewährungs- und Gerichtshilfe arbeiten. Das ist wirklich eine beeindruckende Zahl.“
Weitere Informationen
2007 waren die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe für zehn Jahre auf die gemeinnützige Neustart gGmbH übertragen worden. Mit Urteil vom 27. November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Übertragung angemeldet. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber jedoch einen Übergangszeitraum bis Ende 2016 zu. Mit der Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf die BGBW ist das Land dieser Anforderung gerecht geworden. Neben der Bewährungs- und Gerichtshilfe betreut die BGBW auch den Täter-Opfer-Ausgleich bei Erwachsenen.
Strafgerichte können bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, die verurteilte Person unter die Führung und Leitung eines Bewährungshelfers stellen. Zudem wird bei der vorzeitigen Entlassung aus dem Justizvollzug vielfach ein Bewährungshelfer bestellt. Die Bewährungshelfer stehen den Verurteilten betreuend zur Seite, überwachen diese aber auch und berichten dem Gericht über deren Lebensführung. Diese Doppelfunktion, bestehend aus Hilfestellung und Kontrolle, stellt die zentrale inhaltliche Herausforderung für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Bewährungshilfe dar.
Die Gerichtshilfe wird während oder nach einem Strafverfahren im Auftrag einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts tätig. Sie soll die sozialen Hintergründe des Täters und – etwa bei Gewaltverbrechen – die Auswirkungen der Tat auf Geschädigte ermitteln, um damit den Staatsanwaltschaften und Gerichten helfen, eine angemessene Sanktion zu finden.