Europaminister Guido Wolf vertritt das Land bei der 78. Europaministerkonferenz in Brüssel. Dort beschäftigen sich die Europaministerinnen und Europaminister der Länder mit dem Zustand der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union.
Auf Mitinitiative Baden-Württembergs beschäftigen sich die Europaministerinnen und Europaminister der Länder am heutigen Mittwoch (26. September 2018) und Donnerstag (27. September 2018) auf ihrer 78. Konferenz in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Brüssel mit dem Zustand der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union.
Zuletzt hatte das Europäische Parlament am 12. September 2017 gegen Ungarn ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags wegen schwerwiegender Verletzungen der europäischen Werte eingeleitet. Am Montag (24. September 2018) hatte die Europäische Kommission angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Polen zu klagen, weil das neue polnische Gesetz über das Oberste Gericht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoße.
Schicksalsfrage für die Zukunft der EU
Europaminister Guido Wolf sagte: „Die Frage, wie wir die Rechtsstaatlichkeit in Europa besser schützen können, wird eine Schicksalsfrage für die Zukunft der EU sein. Die Entwicklungen insbesondere in Polen und Ungarn erfüllen uns mit Sorge. Ich finde es wichtig, dass wir über dieses Thema im Kreise aller Länder diskutieren und deutlich machen, dass rechtsstaatliche Grundsätze für uns nicht verhandelbar sind.“
Wolf weiter: „Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft des Rechts. Zum Rechtsstaatsprinzip gehören insbesondere die Bindung der öffentlichen Gewalt an Recht und Gesetz, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn diese grundlegende Werte durch einzelne Mitgliedstaaten nicht mehr hinreichend geachtet werden, besteht die Gefahr, dass die Gemeinschaft erodiert. Ich halte es für zwingend, in einer Wertegemeinschaft schwerwiegende Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit zu sanktionieren. Deswegen ist es richtig, dass die Europäischen Institutionen derzeit gegen Polen und Ungarn vorgehen.
Ich bin außerdem überzeugt, dass eine Verknüpfung der Auszahlung von EU-Mitteln mit der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten sinnvoll wäre, so wie sie Kommissar Oettinger für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU vorgeschlagen hat. Es liegt im ureigenen Interesse der EU, dass Fördermittel nur dann ausgezahlt werden, wenn auch sichergestellt ist, dass sie in rechtsstaatlichen und nachvollziehbaren Strukturen verwendet werden.“
Weitere Informationen
Infolge der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union für die Länder wurde am 1./2. Oktober 1992 in Wildbad Kreuth die Europaministerkonferenz als eigene Fachministerkonferenz konstituiert. Nach Abschluss des Vertrags von Maastricht 1992 eröffnete die Gründung der Europaministerkonferenz den Ländern neue Möglichkeiten der Mitsprache in europapolitischen Angelegenheiten. Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Mitglieder der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie regelmäßig Gesandte aus anderen EU-Staaten eingeladen.