Der Bund hat eine Initiative von Baden-Württemberg und Hessen aufgegriffen und einen Gesetzentwurf im Kampf gegen Steuerkriminalität im Onlinehandel beschlossen. Damit werden Internetmarktplätze in Haftung genommen, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht zahlen.
Das Bundeskabinett hat heute dafür gestimmt, dass ab 2019 Internetmarktplätze in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums geht auf eine gemeinsam Initiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zurück.
Mehr Steuergerechtigkeit, mehr Einnahmen, weniger Steuerkriminalität
„Mehr Steuergerechtigkeit, mehr Einnahmen für unser Gemeinwesen, weniger Steuerkriminalität: Es zahlt sich aus, wenn wir Internetmarktplätze in die Pflicht nehmen, auf ihren Plattformen für Steuerehrlichkeit zu sorgen“, sagten Sitzmann und Schäfer heute nach der Entscheidung des Bundeskabinetts. „Wir freuen uns, dass sich der Bund der zunächst von uns angestoßenen und dann von allen Ländern getragenen Initiative angeschlossen hat. Unser Vorhaben wirkt schon jetzt: Die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan habe sich von Mai 2017 bis Ende Juli auf 2835 mehr als versechsfacht. Der Druck wirkt!“
Internetmarktplätze werden in Haftung genommen
„Der Steuerbetrug geht meist auf das Konto von Händlern auf dem elektronischen Marktplatz, nicht vom Marktplatzbetreiber. Dadurch, dass wir ihn aber nun in die Haftung nehmen, hat er ein Interesse daran, auf seinem Marktplatz für Ordnung zu sorgen und nur noch die ehrlichen Händler zuzulassen. So gewinnen der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und die Kunden, die sich viel sicherer sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Nur so haben ehrliche Unternehmen gleiche Chancen“, erklärten Sitzmann und Schäfer.
Beide sagten außerdem: „Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich, Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler und das kriminelle Umgehen der Steuerpflicht: Es gibt mehr als genug triftige Gründe, warum wir gegen den um sich greifenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen müssen.“
Baden-Württemberg und Hessen hatten das Thema im vergangenen Jahr zusammen auf die Tagesordnung der Länderfinanzminister gebracht. Bei der Jahreskonferenz der Finanzministerkonferenz (FMK) in Konstanz, zu der Finanzministerin Sitzmann als Gastgeberin eingeladen hatte, beschlossen die Länder daraufhin unter Vorsitz von Finanzminister Schäfer, ein gemeinsames Vorgehen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu erarbeiten. Die konkreten Maßnahmen wurden dann bei der Jahreskonferenz 2018 in Goslar beschlossen. Die FMK bat den Bund, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.
„Die Zusammenarbeit von Ländern und Bund hat bestens funktioniert. Unsere Forderungen finden sich im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf wieder“, sagten Finanzministerin Edith Sitzmann und Finanzminister Thomas Schäfer.
Quelle:
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg / Hessisches Ministerium der Finanzen