Steuern

Weihnachtsfrieden der baden-württembergischen Steuerverwaltung

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Eine Mitarbeiterin der Steuerfahndung hält ihre Fahndermarke in der Hand. (Foto: © dpa)

Das Finanzministerium leistet seinen ganz eigenen kleinen Beitrag zu einem hoffentlich friedvollen Fest. Vom 23. Dezember bis 1. Januar werden die baden-württembergischen Finanzämter auf Vollstreckungen, Außenprüfungen oder Vorladungen verzichten.

Die Finanzverwaltung verzichtet zur Weihnachtszeit auf Vollstreckungen, Außenprüfungen oder Vorladungen. „Mit dem Weihnachtsfrieden leisten wir für manche einen kleinen Beitrag zu einem hoffentlich friedvollen Fest. Auch wer Steuerschulden hat, soll in der stillen Zeit seine Ruhe finden können“, kündigte Finanzministerin Edith Sitzmann an. Vom 23. Dezember bis 1. Januar werden die 65 baden-württembergischen Finanzämter entsprechende Fälle möglichst zurückstellen und so für einen Aufschub sorgen.

Gute Nachrichten gibt es für alle, die auf eine Rückzahlung ihres Finanzamtes warten: Die Steuerbescheide werden auch während des Weihnachtsfriedens wie gewohnt versendet. „Das hat sich bewährt: So bekommen die Bürgerinnen und Bürger mögliche Erstattungen schnellstmöglich“, betonte Sitzmann.

Nur in Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Finanzämter den Weihnachtsfrieden aussetzen: „Wenn zum Beispiel eine Verjährung droht, müssen die Finanzämter trotz Weihnachtsfrieden tätig werden. Denn Steuergerechtigkeit bleibt auch rund um die Feiertage ein wichtiges Thema“, erläutert Sitzmann.

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