Bei zwei toten Trauerschwänen im Vogelpark Neureut (Stadt Karlsruhe) wurde das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt. Bei drei weiteren verendeten Trauerschwänen finden derzeit noch Abklärungsuntersuchungen statt.
Die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen in dem betroffenen Vogelbestand wurden bereits veranlasst. Zudem haben die Stadt und der Landkreis Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Vogelpark eingerichtet werden.
Die Restriktionsgebiete gelten ab Samstag, 11. Februar 2017 und beinhalten die Aufstallungspflicht von Geflügel, diverse Verbringungsbeschränkungen für Geflügel und Geflügelerzeugnissen sowie die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, um eine Weiterverbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Diese Beschränkungen in den Restriktionsgebieten gelten für die Dauer von insgesamt 21 Tagen. Ausnahmeregelungen sind mit Genehmigung des Veterinäramtes möglich. Zudem gibt es ein Verbot von Geflügelausstellungen oder -märkten.
Da es sich um gehaltene Vögel in einem Vogelpark handelt, unternimmt die Veterinärverwaltung alle Anstrengungen, um einen Großteil der Tiere nicht töten zu müssen. Insbesondere für Tauben gibt es bisher keine Hinweise, dass sie sich mit dem Virus anstecken können oder bei der Seuchenverbreitung eine entscheidende Rolle spielen. Diese derzeitige Ausnahme von der Tötung wird jedoch ganz entscheidend von den weiteren Untersuchungsbefunden abhängen.
Die betroffene Vogelpark wurde gesperrt und kann von Besuchern bis zur Aufhebung der seuchenhygienischen Maßnahmen nicht mehr betretenen werden.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe