Verkehr

Verkehrssicherheit muss Vorrang haben

Autos fahren über eine Kreuzung in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Aus Sicht von Verkehrsminister Winfried Hermann muss die Verkehrssicherheit bei der Debatte über die Novelle der Straßenverkehrsordnung Vorrang haben. Die vom Bund vorgeschlagenen Lockerungen für Raser seien der falsche Weg.

In der Debatte über die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann die Verkehrssicherheit Vorrang haben. „Die vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagenen Lockerungen für Raser sind der falsche Weg. Vielmehr sollten rasch die vom Bundesministerium verursachten rechtlichen Mängel in der Novelle behoben werden und die vom Bundesrat im April mit großer Mehrheit verabschiedete Novelle in Kraft gesetzt werden“, sagte Verkehrsminister Hermann nach einer Bund-Länder-Telefonkonferenz der Verkehrs- und Innenministerien.

Noch keine Einigung nach juristischem Formfehler

Ein juristischer Formfehler des Bundesverkehrsministeriums bei der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs hatte dazu geführt, dass die vom Bundesverkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrats im Frühjahr erlassenen verschärften Regelungen für Fahrverbote bei Verstößen im Straßenverkehr nichtig und somit unwirksam sind. Dieser Fehler führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie zu erheblichen Belastungen der Behörden und Gerichte. „Diese Unsicherheiten müssen jetzt zügig beseitigt werden“, forderte Minister Hermann.

In der Telefonkonferenz haben sich die Ressorts ein weiteres Mal über die Frage ausgetauscht, wie der Formfehler behoben werden soll. Hierfür muss das Bundesverkehrsministerium den Bußgeldkatalog erneut erlassen, eine erneute Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich. Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Das Bundesministerium und die unionsgeführten Länder beharren auf ihrer Position. Sie wollen den Formfehler nur korrigieren, wenn zeitgleich auch die Sanktionen für Raser abgemildert werden. Die grüngeführten Verkehrsressorts sprachen sich gegen eine solche Abmilderung aus. Nach einer schnellen Korrektur des Fehlers müsse über weitere inhaltliche Änderungen im Straßenverkehrsrecht diskutieren werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. So sei insbesondere die Bußgeldkatalog-Verordnung zu überarbeiten, hier solle man sich beim Sanktionsniveau an den Nachbarländern Österreich, Niederlande und der Schweiz orientieren.

Hermann kritisiert Bundesverkehrsministerium

Die Verkehrsressorts der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen haben für die kommende Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschuss einen Antrag erarbeitet, mit dem der Bundesrat seine erforderliche Zustimmung für die Korrektur bereits in seiner nächsten Sitzung am 18. September 2020 erteilen könnte. Es läge dann am Bundesverkehrsministerium, die Verordnung erneut zu erlassen.

Verkehrsminister Hermann betonte: „Die grünen Verkehrsressorts haben einen konstruktiven Vorschlag gemacht, wie der Formfehler schnellstmöglich beseitigt und Rechtssicherheit hergestellt werden kann, ohne die vom Bundesverkehrsministerium und vom Bundesrat beschlossenen Sanktionen für Raser zurückzunehmen. Nicht wir blockieren eine schnelle Lösung, sondern das Bundesverkehrsministerium und die unionsgeführten Verkehrsressorts der Länder.“

Fahrverbote bei erstmaligen groben Verstößen

Das Bundesverkehrsministerium ist inzwischen der Ansicht, dass die im Frühjahr noch von ihm selbst erlassenen und vom Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossenen Regelungen insbesondere bei erstmaligen Verstößen unverhältnismäßig seien. Minister Hermann teilt diese Einschätzung nicht: „Das Straßenverkehrsrecht erlaubt Fahrverbote auch bei erstmaligen Verstößen, wenn es sich um grobe Verstöße handelt. Wer in einer Wohnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone mit 21 Kilometer pro Stunde (km/h) zu viel geblitzt wird, war aufgrund der Toleranzen bei der Messung mit mindestens 54 km/h und damit viel zu schnell unterwegs. Das ist ein grober Verstoß, der auch bei erstmaliger Begehung mit einem Fahrverbot angemessen sanktioniert ist. Werden Fußgängerinnen und Fußgänger mit Tempo 50 angefahren, endet das in sieben von zehn Fällen tödlich, während bei Tempo 30 neun von zehn betroffenen Fußgängern überleben.“

Das Bundesverkehrsministerium argumentiert mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1969 und 1996. Seit dieser Zeit hat sich die Welt aber weiterentwickelt. Wurden Tote und Schwerverletzte im Verkehr damals als ‚Preis des Fortschritts‘ in Kauf genommen, ist man heute über das Ziel einig, dass möglichst gar keine Menschen im Straßenverkehr sterben.“

Schutz der Radfahrer im Mittelpunkt

Mit der fehlerhaften Novelle der Straßenverkehrsordnung sollten insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer besser geschützt werden. Durch den Formfehler des Bundesverkehrsministeriums sind auch die erhöhten Sanktionen für Verstöße gegen diese Schutzvorschriften unwirksam.

Auf die Kritik von Bundesverkehrsminister Scheuer, die grünen Verkehrsressorts würden den Schutz von Radfahrenden blockieren, erwiderte Herr Minister Hermann: „Ich freue mich, dass auch das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium sein Herz für Radfahrerinnen und Radfahrer entdeckt hat. In früheren Jahren konzentrierte sich Radverkehrspolitik des Bundesverkehrsministeriums noch auf ein Vorgehen gegen sogenannte „Kampfradler.“ Nun wirft Bundesverkehrsminister Scheuer ausgerechnet den grüngeführten Verkehrsministerien vor, Regelungen zum Schutz von Radfahrenden zu blockieren. Dabei haben sich gerade die Grünen seit langer Zeit für mehr Schutz im Rad- und Fußverkehr eingesetzt. Die Vorwürfe von Bundesverkehrsminister Scheuer sind nicht glaubhaft.“

Minister Hermann weiter: „Es ist zynisch, wenn der Bundesverkehrsminister die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer als Faustpfand nimmt, um Erleichterungen für Raser durchzusetzen. Gerade Unfälle mit zu schnell fahrenden Autos führen für Radler und Fußgänger häufig zu schwersten bis hin zu tödlichen Verletzungen, wir brauchen dort wirksame Sanktionen.“

Bundesverkehrsministerium: Fragen und Antworten zur Novelle der Straßenverkehrsordnung

Weitere Meldungen

Schüler während des Unterrichts im Klassenraum (Foto: Patrick Seeger dpa/lsw)
  • Kulturerbe im Osten

Schülerwettbewerb für kulturellen Austausch

Bildungsministerin Theresa Schopper und Bildungsministerin Dorothee Feller
  • Bildung

Bildungsministerinnen tauschen sich aus

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Challenge zur Lebensmittelrettung startet

Ursula von der Leyen
  • Europa

von der Leyen als Präsidentin der EU-Kommission gewählt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gouverneur Yuji Kuroiwa zeigen die unterzeichnete Gemeinsame Absichtserklärung zwischen Baden-Württemberg und Kanagawa.
  • Internationale Zusammenarbeit

Weitere Kooperation mit Kanagawa

Eine Frau mit einer VR-Brille sitzt in einem großen Gemeinschaftsbüro.
  • Innovation

Land fördert regionale Innovationssysteme

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Juli 2024

Feuerwehrmann beim Hochwassereinsatz (Foto: © dpa)
  • Unwetter

Zusätzliche Hochwasserhilfen für Kommunen

Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
  • Entlastungsallianz

Weitere 100 Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Polizei

Zweite Aktionswoche der Verkehrssicherheit gestartet

Das Display eines Heizkessels mit den Einstellungen für Außen-, Innen und Vorlauftemperatur.
  • Klimaschutz

Klimaschutz- und Projektionsbericht veröffentlicht

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Raumfahrt

Land fördert Start-ups mit Bezug zur Weltraumtechnik

Startup Summit 2024
  • Startup BW

Tolle Geschäftsideen bei Start-up-Gipfel ausgezeichnet

  • Start-up BW

Gründungsszene des Landes trifft sich in Stuttgart

Altes Gaswerk in Rottweil
  • Umweltschutz

Land fördert Sanierung des Gaswerks Rottweil

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenbau

Baubeginn des Röhrenbergtunnels an der B 33

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp bei seiner Ansprache
  • Donauraum

Land baut Wirtschaftsbeziehungen mit Südost- und Osteuropa aus

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. Juli 2024

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
  • Biodiversität

Streuobstkonzeption 2030 mit Maßnahmen für den Streuobsterhalt

Wald (Bild: © Archiv ForstBW - Fotografin Ulrike Klumpp)
  • Forst

Buchenzellstoff als nachhaltige Textilfasern

Gärtnerhaus in Gemmingen
  • Städtebau

Ortszentrum erfolgreich saniert

(v.l.n.r.) Peter Schilling, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Rudi Hoogvliet
  • Politisches Sommerfest

Stallwächterparty 2024 zum Thema Luft- und Raumfahrt

Ein Fahrradfahrer fährt auf einer Fahrradstraße.
  • Bundesrat

Mehr Spielräume für Rad- und Busverkehr

Bundesrat Außenansicht (Bild: © Bundesrat)
  • Bundesrat

Gesetzentwurf gegen das Wer­ben für Terror-Vereinigungen

 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)
  • Forst

Waldflächen bei Bruchsal für Windkraft bereitgestellt