Der Bund überarbeitet aktuell das Gebäudeenergierecht. Der vorgelegte Gesetzentwurf wird aus Sicht von Umweltminister Franz Untersteller den gesetzten Klimazielen nicht gerecht.
Das Umweltministerium hat gegenüber der Bundesregierung zahlreiche Änderungswünsche am Entwurf zum geplanten Gebäudeenergiegesetz angemeldet. Der Entwurf, sagte Umweltminister Franz Untersteller, bringe keinerlei Fortschritt – weder für den für den Klimaschutz noch im Sinne einer einfacheren Regelsystematik. „Damit haben die federführenden Ministerien für Wirtschaft und für Inneres in Berlin schlicht Thema und Ziel verfehlt“, so Untersteller.
Gesetzentwurf wird Klimazielen nicht gerecht
Das novellierte Gebäudeenergierecht sollte die ordnungsrechtliche Basis für die dringend nötige Wärmewende im Gebäudebereich sein, erläuterte Untersteller. „Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 ist nur mit ambitionierten Vorgaben zu erreichen. Gemessen daran bleiben die Pläne der Bundesregierung weit hinter den Notwendigkeiten zurück.“
Statt eine zukunftsorientierte Politik zu betreiben, klammere sich die Regierung an veraltete Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. „Die Verabredung, das energetische Anforderungsniveau an Neubau und Gebäudebestand nicht zu erhöhen, ist von der Wirklichkeit längst überholt. Wir brauchen Konzepte und Strategien für einen ambitionierten Energiestandard im Gebäudesektor. Davon gibt es im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz leider keinen Ansatz.“ Es ist nicht wirtschaftlich, weiterhin Gebäude mit veralteten Standards zu bauen und zu sanieren, die dann vor 2050 wiederum saniert werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Neubau und Gebäudesanierung