Wenn viel Strom im Netz ist, sollen auch Verbraucher davon durch günstigere Stromtarife profitieren können. Das würde auch die Netze entlasten. Hierfür braucht es aber neue gesetzliche Regelungen, die mehr Flexibilität auf Verbraucherseite ermöglichen. Über den Bundesrat hat Baden-Württemberg den Bund aufgefordert, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen stärker von der Energiewende profitieren. Mit geeigneten Maßnahmen lässt sich die Energiewende kosteneffizienter und verbraucherfreundlicher gestalten und systembedingten Kostensteigerungen aktiv entgegenwirken. Unter anderem müssen neue gesetzliche Regelungen mehr Flexibilität auf Verbraucherseite ermöglichen und die Grundlagen für neue, intelligentere und flexiblere Produkte zum Beispiel Smart-Home-Anwendungen, Smart Metern, Eigenverbrauchsoptimierung und die Marktintegration von Konsumenten und Produzenten erneuerbarer Energien (Prosumern) schaffen. Dass der Bundesrat unseren im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eingebrachten Antrag angenommen hat, ist ein wichtiges Signal. Damit ist die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine intelligente Verbrauchssteuerung zu schaffen“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.
Spielregeln für systemschonendes Verhalten konkretisieren
An sonnigen oder auch an besonders windreichen Tagen könne der Endverbraucher mit einer intelligenten Verbrauchssteuerung quasi ‚kostenlos‘ den Wäschetrockner, die Spülmaschine, aber auch seine Wärmepumpe nutzen, da die Netze mit den erneuerbaren Energien überlastet sind und die Energiepreise gegen Null gehen. Wenn eine große Nachfrage auf ein kleines Angebot trifft, steigen hingegen die Preise. Die Folge: Die Strompreise ändern sich mehrfach am Tag. „Von den schwankenden Preisen am Strommarkt spüren die Verbraucher bislang nichts, da sie zu jeder Tageszeit den gleichen Preis bezahlen. Das muss sich dringend ändern. Wer Strom in einer Niedrig-Preis-Phase bezieht, sollte finanziell profitieren“, forderte Hauk.
Die Grundlage dafür seien geeignete Messungs- und Abrechungssysteme, die Verbrauchern die aktuelle Preissituation am Strommarkt übermitteln. Wer bei einem Überangebot die Netze entlastet, sollte zusätzlich von geringeren Netzentgelten profitieren. Ein weiteres Mittel, um den Strommarkt zu flexibilisieren, sei eine Reduktion von Steuern und Umlagen für Prosumer.
Neues Europäisches Energieverbraucherrecht umsetzen
Der baden-württembergische Antrag unterstütze zugleich die Umsetzung der neuen europäischen Energieverbraucherrechte in Deutschland. Ende 2018 haben die Gremien in Brüssel die letzten Vorschriften des „Winterpakets zur Energieunion (Clean Energy Package)” verabschiedet. So schafft die Europäische Union beispielsweise mit der Novelle der Strombinnenmarktrichtlinie die rechtlichen Grundlagen, dass auch Haushaltskunden durch eine aktive Marktteilnahme beispielsweise als Prosumer an den Entwicklungen der Energiewende teilhaben und davon profitieren können.
„Mit unserem Antrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, frühzeitig die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die entsprechenden Festlegungen im Energiewirtschaftsrecht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu treffen“, erläuterte Verbraucherminister Hauk. Neben den europäischen Standards für mehr Verbraucherschutz habe die Richtlinie zum Ziel, auf europäischer Ebene sowohl die industriellen und gewerblichen, als auch die privaten Verbraucher in das zukünftige Energiesystem vollständig zu integrieren, um die Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu bewältigen.